[E-rundbrief] Info 1762 - Hinkley Point C - Nachhaltigkeitsministerium bedauert Unterstützung

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Do Jul 12 12:22:17 CEST 2018


E-Rundbrief Info 1762 - Bundesministerium für Nachhaltigkeit und 
Tourismus (BMNT) (A): Ministerium bedauert Abweisung der Klage gegen 
Hinkley Point C.

Bad Ischl, 12.7.2018

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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OTS0057 5 II 0500 MLA0001 AI                               12.Jul 18

Energie/Atomkraft/Umwelt/EU

Ministerium bedauert Abweisung der Klage gegen Hinkley Point C =

Wien (OTS) - Heute, Donnerstag, hat das Gericht der Europäischen
Union (EuG)bekannt gegeben, dass die österreichische Klage gegen das
Kernkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen wird. Dies sei eine
bedauerliche Entscheidung, hieß es aus dem österreichischen
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), bei dem
die Zuständigkeit dafür liegt.

    Es sei immer klar gewesen, dass Österreich vor Gericht in dieser
Sache keinen leichten Stand haben würde, die Abweisung sei dennoch
bedauerlich und schwer nachvollziehbar. Österreich sei nach wie vor
der Ansicht, dass die Europäische Kommission hier nicht korrekt
gehandelt habe, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in politischer
Hinsicht.

    Das Ministerium halte es für ein falsches Signal, wenn
Subventionen für den Bau von Kernkraftwerken als unbedenklich
eingestuft würden. Es handle sich um einen problematischen Zugang,
wenn Beihilfen für erneuerbare Energieträger erschwert würden,
andererseits aber Betriebshilfen für Kernkraftwerke über einen
Zeitraum von 35 Jahren auf Kosten der Steuerzahler/innen bewilligt
würden.

    Atomkraft sei, so das Ministerium, keine Technologie der Zukunft,
dies sei ein Standpunkt, den Österreich auch weiterhin aktiv
vertreten werde. Die Klage Österreichs gegen den Ausbau von Paks II
in Ungarn bleibe weiterhin aufrecht, man habe die Hoffnung, dass
diese erfolgreich verlaufe, zumal die Klagsgründe bei Hinkley Point C
und Paks II zwar ähnlich, aber nicht ident wären.

    Die Gründe für die Abweisung der Klage gegen Hinkley Point C werde
man nun sorgfältig prüfen, die Österreichische Bundesregierung werde
dann zeitnah über eine Berufung entscheiden.

Zwtl.: Hintergrund Hinkley Point C:

    In dem "Contract for the Hinkley Point C New Nuclear Power
Station" wird dem Betrei­ber des Kernkraftwerks 35 Jahre lang ein
fixer Preis garantiert. Wenn der Marktpreis unter dem garantierten
Tarif liegt, soll der Betreiber den Differenzbetrag vom Staat
vergütet bekommen. Darüber hinaus sind eine staatliche Kreditgarantie
und eine Kompensationszusage für eine Schließung der Anlage aus
politischen Gründen vorgesehen. Dieses Subventionsmodell ist ein
Präzedenzfall für weitere AKW-Neubauten in der EU.

    In Entsprechung einer einstimmigen Entschließung des Nationalrates
hat die damalige Bundesregierung im Juli 2015 eine Nichtigkeitsklage
beim Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die Entscheidung der
Europäischen Kommission zu Billigung der staatlichen Beihilfe
eingebracht. Luxemburg hatte sich Österreichs Klage als Streithelfer
angeschlossen.

    Die mündliche Verhandlung hat am 5. Oktober 2017 stattgefunden.


    Hintergrund Paks II:


    Im Jänner 2014 wurde eine Vereinbarung zum Bau von zwei weiteren
Reaktorblöcken am Standort Paks in Ungarn unterzeichnet. Die
Errichtung soll demnach durch einen Kredit Russlands (Kreditrahmen 10
Mrd. Euro) finanziert werden. Darüber hinaus will Ungarn einen
weiteren Betrag von bis zu 2,5 Mrd. Euro zur Finanzierung der
Investitionen in Paks II aus eigenen Mitteln aufbringen. Auch diesem
Finanzierungsmodell könnten weitere Neubau-Projekte folgen.


    Auf Initiative von Ministerin Elisabeth Köstinger hat die
Österreichische Bundesregierung beim Ministerrat am 24. Jänner 2018
be­schlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen den EU-beihilferechtlichen
Beschluss EK betreffend Ausbau Paks II einzubringen. Die Klage wurde
am 22. Februar 2018 fristgerecht eingebracht.


    Luxemburg hat die Zulassung als Streithelfer auf Seiten
Österreichs beantragt.

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Rückfragehinweis:
    Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
    Daniel Kosak
    Pressesprecher der Bundesministerin
    +43 1 71100 - DW 606918
    daniel.kosak at bmnt.gv.at
    http://bmnt.gv.at
~
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/41/aom

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OTS0057    2018-07-12/10:01

121001 Jul 18



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     Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
     Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
     Center for Encounter and active Non-Violence
     Wolfgangerstr. 26, 4820 Bad Ischl, Austria,
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