[E-rundbrief] Info 729 - Rb 130 - Post behindert

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Di Sep 16 14:56:09 CEST 2008


E-Rundbrief - Info 729 - Rb. 130 - Maria Reichl: Post befördert und 
behindert.

Bad Ischl, 16.9.2008

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Post befördert und behindert

Den Versand von Zeitschriften hat die - früher staatliche und jetzt 
privatisierte - Post schon in den vergangenen Jahren schrittweise durch 
administrative Hindernisse eingeschränkt und erschwert. (Wir haben 
darüber berichtet!) Als Betroffene mussten auch wir auf den günstigeren 
Zeitschriftentarif verzichten (gilt nur ab 1.000 Abonnenten, deren 
Einzahlungsbelege vorgelegt werden mussten). Aber auch der sich laufend 
verteuernde Info-Mail-Tarif (Voraussetzung: vorerst 300 inzwischen schon 
mindestens 400 Exemplare, komplizierteres Sortieren nach Orten und 
Straßen...) kann kleine Organistionen dazu zwingen, ihre Zeitschrift 
einzustellen. Damit würgt die Post schrittweise einen wichtigen - aber 
von ihr unwillkommenen - Bereich der Information ab und erzwingt einen 
Umstieg in die Internetdienste (E-mails, Homepages...) mit all ihren 
Problemen. Denn so werden Leute die keinen Internet Zugang haben 
ausgeschlossen.

Wie bürokratisch-repressiv die privatisierte Post sein kann,  erlebte 
ich in unserem Postamt Pfandl. Der (neue) Postbedienstete erklärte mir, 
dass auf den beigelegten Zahlscheinen weder ein Einzahlungsbetrag noch 
der Vermerk "Mitgliedsbeitrag" vermerkt sein darf, sonst gilt er als 
"Rechnung" und damit als Brief. Ein anderer Verein musste deswegen bei 
einer Aussendung schon mal ca. 500 Euro an zusätzlichem Porto zahlen.

  Da ich diese Aussage vorerst nicht glauben konnte schickten wir am 24. 
Juli 2008 an die Post AG, (Geschäftsfeld Info.Mail, Postg.  8, 1010 
Wien) folgenden offenen Brief  an die Verantwortlichen der 
Formulierungen der AGB: Info.Mail. mit dem Betreff:

Sind Zahlscheine als Info.Mail verboten?

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ein neuer Postbeamter in Pfandl, Herr N.N., den beiliegenden 
Zahlschein als Rechnung bezeichnet und daher nicht gewillt ist unsere 
Aussendungen als Info.Mail zu versenden, wenn wir diesen Zahlschein 
beilegen, bitte ich Sie um eine schriftliche Begründung. In ihrer AGB: 
Info.Mail 1.2.5. (siehe auch Beilage) finde ich dafür keine Grundlage. 
Nach Ansicht unserer MitarbeiterInnen ist ein Zahlschein der keine 
vorgedruckte Zahlen enthält niemals eine Zahlungsaufforderung sondern 
nur ein Angebot von dem jeder Gebrauch oder nicht Gebrauch machen kann. 
Alle Postbeamten mit denen wir vorher in unserer Filiale Pfandl zu tun 
hatten, haben dieses auch so ausgelegt und daher haben wir immer nur 
blanko das heisst unausgefüllte Zahlscheine bei unseren Aussendungen 
beigelegt. Die Abo- und Mitgliedsbeitragsabrechnungen bzw. Mahnungen 
haben wir immer extra als Briefe verschickt.

Ich bitte Sie dringend mir schriftlich mittzuteilen ob Sie die Meinung 
von N.N. teilen. Sollten Zahlscheine generell bei Info.Mail verboten 
sein, bitte ich Sie dieses deutlich in ihrer AGB zu vermerken.
Ich behalte mir vor, diesen Brief und ihre Antwort zur Information an 
unsere Mitglieder und weitere Interessenten weiterzuleiten bzw. in 
unserer Homepage www.begegnungszentrum.at zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen 		Maria Reichl   (Obfrau)

Nach einem Monat von telefonischer und E-mail-Korrespondenz erhielten 
wir schließlich am 25.8.2008 folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau Reichl,

...Bei den Aussendungen an die "Nicht-Mitglieder" können Sie einen 
Erlagschein mitschicken, jedoch darf nicht drauf stehen 
Mitgliedsbeitrag. Spende kann auf dem Erlagschein stehen bleiben.

Bei einer Info.Mail Sendung darf keine Rechnung / Zahlungsaufforderung / 
Zahlungsverpflichtung sein und bei einem Mitgliedsbeitrag können wir 
nicht unterscheiden, ob dieser freiwillig ist oder nicht. So lange auf 
dem Erlagschein Mitgliedsbeitrag steht, müssen wir es im Zweifel als 
Zahlungsaufforderung betrachten.

Ist die Spende wirklich nur freiwillig, dann soll das auch so am 
Zahlschein stehen (ohne "Mitgliedsbeitrag").

Viele Grüße
Susanne Kalkbrenner

Dies als Warnung an alle, die ebenso Zeitschriften u. ähnliches 
versenden (wie lange noch?)! Schreibt uns über eure Erfahrungen und auch 
an die Verantwortlichen der Post AG wenn ihr diese behindernden 
Maßnahmen für ungerechtfertigt hält.

Maria Reichl

-- 

Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
Center for Encounter and active Non-Violence
Wolfgangerstr. 26, A-4820 Bad Ischl, Austria,
fon: +43 6132 24590, Informationen/ informations,
Impressum in: http://www.begegnungszentrum.at
Spenden-Konto Nr. 0600-970305 (Blz. 20314) Sparkasse Bad Ischl,
Geschäftsstelle Pfandl
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