[E-rundbrief] Info 729 - Rb 130 - Post behindert
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Di Sep 16 14:56:09 CEST 2008
E-Rundbrief - Info 729 - Rb. 130 - Maria Reichl: Post befördert und
behindert.
Bad Ischl, 16.9.2008
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Post befördert und behindert
Den Versand von Zeitschriften hat die - früher staatliche und jetzt
privatisierte - Post schon in den vergangenen Jahren schrittweise durch
administrative Hindernisse eingeschränkt und erschwert. (Wir haben
darüber berichtet!) Als Betroffene mussten auch wir auf den günstigeren
Zeitschriftentarif verzichten (gilt nur ab 1.000 Abonnenten, deren
Einzahlungsbelege vorgelegt werden mussten). Aber auch der sich laufend
verteuernde Info-Mail-Tarif (Voraussetzung: vorerst 300 inzwischen schon
mindestens 400 Exemplare, komplizierteres Sortieren nach Orten und
Straßen...) kann kleine Organistionen dazu zwingen, ihre Zeitschrift
einzustellen. Damit würgt die Post schrittweise einen wichtigen - aber
von ihr unwillkommenen - Bereich der Information ab und erzwingt einen
Umstieg in die Internetdienste (E-mails, Homepages...) mit all ihren
Problemen. Denn so werden Leute die keinen Internet Zugang haben
ausgeschlossen.
Wie bürokratisch-repressiv die privatisierte Post sein kann, erlebte
ich in unserem Postamt Pfandl. Der (neue) Postbedienstete erklärte mir,
dass auf den beigelegten Zahlscheinen weder ein Einzahlungsbetrag noch
der Vermerk "Mitgliedsbeitrag" vermerkt sein darf, sonst gilt er als
"Rechnung" und damit als Brief. Ein anderer Verein musste deswegen bei
einer Aussendung schon mal ca. 500 Euro an zusätzlichem Porto zahlen.
Da ich diese Aussage vorerst nicht glauben konnte schickten wir am 24.
Juli 2008 an die Post AG, (Geschäftsfeld Info.Mail, Postg. 8, 1010
Wien) folgenden offenen Brief an die Verantwortlichen der
Formulierungen der AGB: Info.Mail. mit dem Betreff:
Sind Zahlscheine als Info.Mail verboten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ein neuer Postbeamter in Pfandl, Herr N.N., den beiliegenden
Zahlschein als Rechnung bezeichnet und daher nicht gewillt ist unsere
Aussendungen als Info.Mail zu versenden, wenn wir diesen Zahlschein
beilegen, bitte ich Sie um eine schriftliche Begründung. In ihrer AGB:
Info.Mail 1.2.5. (siehe auch Beilage) finde ich dafür keine Grundlage.
Nach Ansicht unserer MitarbeiterInnen ist ein Zahlschein der keine
vorgedruckte Zahlen enthält niemals eine Zahlungsaufforderung sondern
nur ein Angebot von dem jeder Gebrauch oder nicht Gebrauch machen kann.
Alle Postbeamten mit denen wir vorher in unserer Filiale Pfandl zu tun
hatten, haben dieses auch so ausgelegt und daher haben wir immer nur
blanko das heisst unausgefüllte Zahlscheine bei unseren Aussendungen
beigelegt. Die Abo- und Mitgliedsbeitragsabrechnungen bzw. Mahnungen
haben wir immer extra als Briefe verschickt.
Ich bitte Sie dringend mir schriftlich mittzuteilen ob Sie die Meinung
von N.N. teilen. Sollten Zahlscheine generell bei Info.Mail verboten
sein, bitte ich Sie dieses deutlich in ihrer AGB zu vermerken.
Ich behalte mir vor, diesen Brief und ihre Antwort zur Information an
unsere Mitglieder und weitere Interessenten weiterzuleiten bzw. in
unserer Homepage www.begegnungszentrum.at zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen Maria Reichl (Obfrau)
Nach einem Monat von telefonischer und E-mail-Korrespondenz erhielten
wir schließlich am 25.8.2008 folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Reichl,
...Bei den Aussendungen an die "Nicht-Mitglieder" können Sie einen
Erlagschein mitschicken, jedoch darf nicht drauf stehen
Mitgliedsbeitrag. Spende kann auf dem Erlagschein stehen bleiben.
Bei einer Info.Mail Sendung darf keine Rechnung / Zahlungsaufforderung /
Zahlungsverpflichtung sein und bei einem Mitgliedsbeitrag können wir
nicht unterscheiden, ob dieser freiwillig ist oder nicht. So lange auf
dem Erlagschein Mitgliedsbeitrag steht, müssen wir es im Zweifel als
Zahlungsaufforderung betrachten.
Ist die Spende wirklich nur freiwillig, dann soll das auch so am
Zahlschein stehen (ohne "Mitgliedsbeitrag").
Viele Grüße
Susanne Kalkbrenner
Dies als Warnung an alle, die ebenso Zeitschriften u. ähnliches
versenden (wie lange noch?)! Schreibt uns über eure Erfahrungen und auch
an die Verantwortlichen der Post AG wenn ihr diese behindernden
Maßnahmen für ungerechtfertigt hält.
Maria Reichl
--
Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
Center for Encounter and active Non-Violence
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