[E-rundbrief] Info 288 - e-Card, sensible Gesundheitsdaten
Matthias Reichl
mareichl at ping.at
Di Sep 13 13:16:26 CEST 2005
E-Rundbrief - Info 288: ARGE DATEN: Die Auslieferung der e-Card. Seit
mehreren Wochen wird e-card ausgeliefert - Fehlerhaftes System - Empfänger
sollten Rückseite genau kontrollieren - Gläserner Patient wird vorbereitet
- Zwei-Klassenmedizin soll administrierbar gemacht werden. Mailaussendung
Privacy Weekly #05/KW37 13. September 2005
Bad Ischl, 13.9.2005
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Die Auslieferung der e-Card
Mailaussendung Privacy Weekly #05/KW37 13. September 2005
ARGE DATEN (Österreich)
Seit mehreren Wochen wird e-card ausgeliefert - Empfänger sollten Rückseite
genau kontrollieren - Gläserner Patient wird vorbereitet -
Zwei-Klassenmedizin soll administrierbar gemacht werden
Derzeit läuft flächendeckende Auslieferung
Nach vieljährigen Geburtswehen wird nunmehr die e-Card flächendeckend
ausgeliefert. Nicht zuletzt durch die Informationstätigkeit der ARGE DATEN
konnte verhindert werden, dass sensible Gesundheitsdaten auf der Chipkarte
gespeichert werden.
Geisterte in den Anfängen der e-Card (sie hieß damals MedCard) noch die
Idee herum, "Notfallsdaten" auf die Chipkarte zu bringen, konnte dieses
Projekt nach jahrelangem Argumentieren verhindert werden.
Notfallmediziner erklärten einhellig, dass sie im Notfall wichtigeres zu
tun hätten, als Chipkarten zu suchen, zu prüfen wem welche Karte
tatsächlich gehört und störanfällige Lesegeräte, sofern die überhaupt
verfügbar wären, zum Laufen zu bringen. Auch die Spitäler konnten auf die
unvollständigen und unzuverlässigen Daten auf der Chipkarte verzichten.
Rückseite der e-Card beachten!
Etwas zu kurz kommt in der medialen Berichterstattung des Roll-Outs
(Auslieferung) der e-Card, dass die entscheidenden Informationen der e-Card
nicht auf dem Chip enthalten sind, sondern sich auf der Rückseite der Karte
befinden.
Die Rückseite enthält EU-konform alle Angaben, die zur Inanspruchnahme
medizinischer Leistungen in der gesamten EU (inklusive Österreich)
erforderlich sind. Dies völlig unabhängig davon, ob der Chip auf der
Vorderseite funktioniert oder ob er gelesen werden kann.
Alle e-Card-Empfänger sollten daher diese Daten der Rückseite genauestens
prüfen, ersetzen sie doch in Zukunft die Auslandskrankenscheine. DI
Schörghofer vom Hauptverband räumte zuletzt ein, dass bis zu 2% der e-Card
fehlerhaft sein könnten. Das klingt nach nicht sehr viel, wären aber doch
etwa 160.000 fehlerhafte e-Cards.
Neue Gefahren der Privatsphäre drohen
Die Einführung der e-Card stellt jedoch keinen Schlusspunkt in der
Bürokratisierung des Gesundheitswesens dar, sondern erst dessen Start.
Von der Bevölkerung relativ unbeachtet, wurde Anfang des Jahres das
Gesundheitstelematikgesetz beschlossen, dass die österreichweite Vernetzung
aller Patientendaten vorsieht.
Was im ersten Blick vorteilhaft aussieht (siehe Notfallsdaten), entpuppt
sich als schärfster Anschlag auf die Geheimhaltung von
Gesundheitsinformationen. Zugriff sollen in erster Linie nicht Ärzte,
Labors und Spitäler haben, für die gibt es schon jetzt ausreichende
Möglichkeiten des Informations- und Befundaustausches, sondern
Gesundheitsbürokratien, wie Amtsärzte, Privatversicherungen, Betriebsärzte
und sogar das Gesundheitsministerium.
Für diese Stellen, die kein Heilungs- sondern bloß ein
Kostensenkungsinteresse haben, sind Patienten und deren Gesundheitsdaten
bloß Kostenfaktoren, die es zu reduzieren gilt. Eine Fülle von Gefahren
drohen durch diesen Gesundheitsverbund. Die Kostenträger (Ministerium und
Sozialversicherungen) könnten erstmals lückenlose personenbezogene Analysen
durchführen, wer für das Gesundheitssystem "teuer" ist, bei wem sich noch
eine bestimmte Behandlung "auszahlt" und wer eher in eine Warteschlange mit
der Hoffnung eines baldigen Ablebens geschoben wird. Die befürchtete
Zwei-Klassen-Medizin soll damit administrierbar werden.
Privatversicherungen können effizienter Patientenpicken betreiben und nur
die gesunden, jungen, gutverdienenden nehmen, was der Versicherungsidee
einer Risikogemeinschaft und eines Risikoausgleichs entgegen läuft.
Betriebsärzte könnten schon bei der Anstellung die Krankengeschichte studieren.
Sonderkapitel Peering Point
Hat man sich mit der e-Card schon für eine relativ bürokratische,
umständlich zu handhabende und letztlich teure Verwaltungslösung
entschieden (siehe auch:
ftp://ftp.freenet.at/ges/austriapro-e-card-ak-gesundheit.pdf), wird durch
den Peering Point (PP) noch ein weiteres Schäuferl nachgelegt.
In einer gemeinsam von Ärztekammer und Hauptverband betriebenen
Gesellschaft wird die gesamte Kommunikation der ärztlichen Praxen
(niedergelassenen Ärzte) kanalisiert und zentralisiert. Abgesehen, dass
damit Risken von Störungen und Fehlern eher erhöht, statt vermindert
werden, wird dadurch für die Zukunft die Grundlage einer Totalüberwachung
aller Ärzte und letztlich der Patienten geschaffen.
Bisher gelang es den Betreibern nicht zu erklären, welchen
Sicherheitsgewinn dieses System haben soll, wird doch eingeräumt, dass es
abgesehen von den allgemein verwendeten Internetsicherheitstechniken, wie
Virenscan, SSL-Verschlüsselung und Portfilterung keine zusätzlichen
Sicherheitsleistungen erbringt.
Tatsache ist jedoch, dass dieser künstliche Flaschenhals Zusatzkosten
verursachen wird. Zusatzkosten die direkt oder indirekt die Patienten
zahlen werden, Kosten die für die gesundheitsbehandlung fehlen werden.
mehr Online -->
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=35096wvb
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