[E-rundbrief] Info 1917 - Drohung mit Atomwaffen - MR-Tag 2019

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Di Dez 10 12:03:11 CET 2019


E-Rundbrief Info 1917 - IALANA, IPPNW und ICAN: Tag der Menschenrechte 
2019 - Drohung mit Atomwaffen und ihr Einsatz verstößt gegen das Recht 
auf Leben.

Bad Ischl,10.11.2019

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Pressemitteilung vom 9. Dezember 2019

Tag der Menschenrechte

Drohung mit Atomwaffen und ihr Einsatz verstößt gegen das Recht auf Leben

Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages 
der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des 
UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz 
von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen. Dieser Beschluss 
ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Völkergewohnheitsrechts und 
ein Grund mehr für die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot 
von Atomwaffen beizutreten.

Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die 
„Allgemeine Bemerkung Nr. 36“ zu dem Recht auf Leben. In dem Text 
konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem 
Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne 
sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.

Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und 
politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten 
internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit  Faschismus und 
Krieg. Er trat 1976 in Kraft, zählt heute 172 Vertragsstaaten und ist 
damit einer der bedeutendsten menschenrechtlichen Verträge. Jeder 
Vertragsstaat hat sich verpflichtet, die im Pakt anerkannten Rechte zu 
achten  und sie allen in seinem Gebiet befindlichen … Personen… zu 
gewährleisten. Alle Staaten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag 
Atomwaffen besitzen, mit Ausnahme Chinas, sind auch Vertragsparteien 
des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. 
Seine Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss.

Art. 6 des Zivilpaktes statuiert: „Jeder Mensch hat ein angeborenes 
Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf 
willkürlich seines Lebens beraubt werden.“  In der Allgemeinen 
Bemerkung Nr. 36 heißt es u.a. „Die Bedrohung durch oder der Einsatz 
von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Atomwaffen, welche in 
ihrem Effekt willkürlich sind und, ihrer Natur nach, die Zerstörung 
von Menschenleben in katastrophalem Ausmaß verursachen können, ist mit 
der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann eine 
völkerrechtliche Straftat darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle 
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von 
Massenvernichtungswaffen zu stoppen, einschließlich Maßnahmen, um 
ihren Erwerb durch nichtstaatliche Akteure zu verhindern, sie nicht zu 
entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu 
verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, sowie alle bestehenden 
Lagerbestände zu vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen 
unbeabsichtigte Verwendung zu treffen, die alle ihren internationalen 
Verpflichtungen entsprechen. (…)“ (Eigene Übersetzung, IALANA)

Die Atommächte unter den Vertragsstaaten bestreiten, dass die 
„Allgemeinen Bemerkungen“ rechtlich bindend sind. Aber sie spiegeln 
unbestritten Völkergewohnheitsrecht wider und tragen zu dessen 
Weiterentwicklung bei. Schließlich erinnern die ausformulierten 
Einzelpflichten zum Umgang mit Atomwaffen bis in den Wortlaut hinein 
an den Atomwaffenverbotsvertrag und die Abrüstungsverpflichtungen des 
Atomwaffensperrvertrages. Auf diese Weise verstärken sich die 
jeweiligen Begründungen für die Forderung nach vollständiger 
Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen wechselseitig. So wird das 
„Recht auf Leben“  zu einem weiteren gewichtigen Argument für noch 
zögernde Staaten, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, der 
inzwischen  von 80 Staaten unterzeichnet und von 34 bereits 
ratifiziert worden ist.

Die IALANA-Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“  finden Sie auf der 
Website der IALANA:
https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-abc-waffen/2551-ialana-studie-recht-auf-leben-vs-atomwaffen-mit-beitraegen-von-alyn-ware-daniel-rietiker-roger-s-clarke-und-peter-weiss

Weitere Infos: www.ippnw.de

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     Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
     Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
     Center for Encounter and active Non-Violence
     Wolfgangerstr. 26, 4820 Bad Ischl, Austria,
     fon: +43 6132 24590, Informationen/ informations,
     Impressum in: http://www.begegnungszentrum.at


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