[E-rundbrief] Info 1917 - Drohung mit Atomwaffen - MR-Tag 2019
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Di Dez 10 12:03:11 CET 2019
E-Rundbrief Info 1917 - IALANA, IPPNW und ICAN: Tag der Menschenrechte
2019 - Drohung mit Atomwaffen und ihr Einsatz verstößt gegen das Recht
auf Leben.
Bad Ischl,10.11.2019
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Pressemitteilung vom 9. Dezember 2019
Tag der Menschenrechte
Drohung mit Atomwaffen und ihr Einsatz verstößt gegen das Recht auf Leben
Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages
der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des
UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz
von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen. Dieser Beschluss
ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Völkergewohnheitsrechts und
ein Grund mehr für die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot
von Atomwaffen beizutreten.
Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die
„Allgemeine Bemerkung Nr. 36“ zu dem Recht auf Leben. In dem Text
konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem
Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne
sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.
Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und
politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten
internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit Faschismus und
Krieg. Er trat 1976 in Kraft, zählt heute 172 Vertragsstaaten und ist
damit einer der bedeutendsten menschenrechtlichen Verträge. Jeder
Vertragsstaat hat sich verpflichtet, die im Pakt anerkannten Rechte zu
achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen … Personen… zu
gewährleisten. Alle Staaten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag
Atomwaffen besitzen, mit Ausnahme Chinas, sind auch Vertragsparteien
des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.
Seine Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss.
Art. 6 des Zivilpaktes statuiert: „Jeder Mensch hat ein angeborenes
Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf
willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ In der Allgemeinen
Bemerkung Nr. 36 heißt es u.a. „Die Bedrohung durch oder der Einsatz
von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Atomwaffen, welche in
ihrem Effekt willkürlich sind und, ihrer Natur nach, die Zerstörung
von Menschenleben in katastrophalem Ausmaß verursachen können, ist mit
der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann eine
völkerrechtliche Straftat darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen zu stoppen, einschließlich Maßnahmen, um
ihren Erwerb durch nichtstaatliche Akteure zu verhindern, sie nicht zu
entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu
verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, sowie alle bestehenden
Lagerbestände zu vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen
unbeabsichtigte Verwendung zu treffen, die alle ihren internationalen
Verpflichtungen entsprechen. (…)“ (Eigene Übersetzung, IALANA)
Die Atommächte unter den Vertragsstaaten bestreiten, dass die
„Allgemeinen Bemerkungen“ rechtlich bindend sind. Aber sie spiegeln
unbestritten Völkergewohnheitsrecht wider und tragen zu dessen
Weiterentwicklung bei. Schließlich erinnern die ausformulierten
Einzelpflichten zum Umgang mit Atomwaffen bis in den Wortlaut hinein
an den Atomwaffenverbotsvertrag und die Abrüstungsverpflichtungen des
Atomwaffensperrvertrages. Auf diese Weise verstärken sich die
jeweiligen Begründungen für die Forderung nach vollständiger
Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen wechselseitig. So wird das
„Recht auf Leben“ zu einem weiteren gewichtigen Argument für noch
zögernde Staaten, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, der
inzwischen von 80 Staaten unterzeichnet und von 34 bereits
ratifiziert worden ist.
Die IALANA-Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“ finden Sie auf der
Website der IALANA:
https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-abc-waffen/2551-ialana-studie-recht-auf-leben-vs-atomwaffen-mit-beitraegen-von-alyn-ware-daniel-rietiker-roger-s-clarke-und-peter-weiss
Weitere Infos: www.ippnw.de
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
Center for Encounter and active Non-Violence
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