[E-rundbrief] Info 1448 - Brit. AKW-Projekt Hinkley Point C - Klage - EU-Gericht
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Di Jun 23 21:41:24 CEST 2015
E-Rundbrief - Info 1448 - atomstopp_oberoesterreich (A): Klage gegen
britisches AKW-Projekt Hinkley Point C - Klage vor EU-Gericht ist
Nagelprobe für den Atomfördervertrag EURATOM und Österreichs
Mitgliedschaft.
Bad Ischl, 23.6.2015
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Presseaussendung von atomstopp_oberoesterreich am 23.06.2015
atomstopp: Hinkley Point C-Klage vor Europäischem Gericht ist
Nagelprobe für Atomfördervertrag EURATOM und Österreichs Mitgliedschaft
Österreichische Bundesregierung braucht einen Plan B
„Die heutige Ankündigung, dass in den nächsten Tagen von der
österreichischen Bundesregierung Klage gegen die Entscheidung der
EU-Kommission milliardenschwere Beihilfen für das britische
Atomkraftwerk Hinkley Point C zu erlauben, eingebracht wird, wird mit
Freude registriert! Unfassbar ist in jedem Fall, dass der
EURATOM-Vertrag für die EU-Kommission als Begründung herhalten und
möglicherweise jede Wettbewerbsverzerrung schlagen wird. Es ist
unfassbar, dass der Atomfördervertrag aus den 50er-Jahren des vorigen
Jahrhunderts bei einer Entscheidung der EU-Kommission im 21.
Jahrhundert noch eine Bedeutung hat!“, zeigen Roland Egger und
Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich empört.
„Die österreichische Bundesregierung wird nun Klage gegen die
Entscheidung der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gericht
einbringen! Und das ist gut so. Wir erwarten uns aber, dass Österreich
aber auch einen Plan B ausarbeitet, wenn die Klage wegen EURATOM
abgewiesen wird: Jede_r Österreicher_in muss mit ihren_seinen
Steuergeldern den atomaren Irrsinn mitfinanzieren. Ein Ausstieg
Österreichs aus EURATOM ist mehr denn je gerechtfertigt!“, so Egger
und Schweiger, die darauf hinweisen, dass genügend Unterschriften für
eine Parlamentarische Bürgerinitiative zum weiteren Verbleib
Österreichs bei EURATOM gesammelt wurden und bereits um einen Termin
zur persönlichen Übergabe der Unterschriften bei
Nationalratspräsidentin Doris Bures angesucht wurde.
Anmerkung: Passagen mit EURATOM-Bezug aus dem Beschluss der
EU-Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union zur Genehmigung der
Atomsubventionen für Hinkley Point-C - siehe unten.
Weitere Information en:
Roland Egger + 43 680 23 93 019
Gabriele Schweiger + 43 680 33 33 625
(369) Die Kommission räumte jedoch ein, dass die Maßnahme mit dem
Euratom-Vertrag in Einklang stehe.
(370) Wie die Kommission in vorangegangenen Entscheidungen ( 1 )
anerkannt hat, ist es Ziel des Euratom-Vertrags, die „Voraussetzungen
für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie, um umfangreiche
Energiequellen bereitzustellen“, zu schaffen. Dieses Ziel wird in
Artikel 1 des Euratom-Vertrags aufgegriffen, wonach „es Aufgabe der
Gemeinschaft ist, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und
Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen für die
Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten (…) beizutragen“.
(371) Auf dieser Grundlage wird durch den Euratom-Vertrag die
Europäische Atomgemeinschaft gegründet, der die notwendigen
Instrumente und Aufgaben zugewiesen wurden, um diese Ziele zu
erreichen. Die Kommission muss gewährleisten, das s die Bestimmungen
dieses Vertrags angewandt werden.
(372) In Artikel 2 Buchstabe c Euratom-Vertrag heißt es, die
Mitgliedstaaten hätten „die Investitionen zu erleichtern und,
insbesondere durch Förderung der Initiative der Unternehmen, die
Schaffung der wesentlichen Anlagen sicherzustellen, die für die
Entwicklung der Kernenergie in der Gemeinschaft notwendig sind“.
Artikel 40 des Vertrags bestimmt, dass die Gemeinschaft hinweisende
Programme veröffentlichen soll, um „Investitionen anzuregen“,
„insbesondere hinsichtlich der Ziele für die Erzeugung“.
(373) Nach Einschätzung der Kommission, der insbesondere
Kapazitätsprognosen und die Rolle, die die Stromversorgung durch das
Kraftwerk HPC nach Aufnahme des Betriebs spielen wird, zugrunde
liegen, trägt die Maßnahme zu langfristiger Versorgungssicherheit bei.
(374) Die Kommission kommt somit zu dem Ergebnis, dass auf die
Förderung der Kernkraft ausgerichtete Beihilfemaßnahmen ein Ziel von
gemeinsamem Interesse verfolgen und gleichzeitig einen Beitrag zu
Zielen Diversifizierung und Versorgungssicherheit leisten können.
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
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