[E-rundbrief] Info 1448 - Brit. AKW-Projekt Hinkley Point C - Klage - EU-Gericht

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Di Jun 23 21:41:24 CEST 2015


E-Rundbrief - Info 1448 - atomstopp_oberoesterreich (A): Klage gegen 
britisches AKW-Projekt Hinkley Point C - Klage vor EU-Gericht ist 
Nagelprobe für den Atomfördervertrag EURATOM und Österreichs 
Mitgliedschaft.

Bad Ischl, 23.6.2015

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Presseaussendung von atomstopp_oberoesterreich am 23.06.2015

atomstopp: Hinkley Point C-Klage vor Europäischem Gericht ist 
Nagelprobe für Atomfördervertrag EURATOM und Österreichs Mitgliedschaft

Österreichische Bundesregierung braucht einen Plan B

„Die heutige Ankündigung, dass in den nächsten Tagen von der 
österreichischen Bundesregierung Klage gegen die Entscheidung der 
EU-Kommission milliardenschwere Beihilfen für das britische 
Atomkraftwerk Hinkley Point C zu erlauben, eingebracht wird, wird mit 
Freude registriert! Unfassbar ist in jedem Fall, dass der 
EURATOM-Vertrag für die EU-Kommission als Begründung herhalten und 
möglicherweise jede Wettbewerbsverzerrung schlagen wird. Es ist 
unfassbar, dass der Atomfördervertrag aus den 50er-Jahren des vorigen 
Jahrhunderts bei einer Entscheidung der EU-Kommission im 21. 
Jahrhundert noch eine Bedeutung hat!“, zeigen Roland Egger und 
Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich empört.

„Die österreichische Bundesregierung wird nun Klage gegen die 
Entscheidung der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gericht 
einbringen! Und das ist gut so. Wir erwarten uns aber, dass Österreich 
aber auch einen Plan B ausarbeitet, wenn die Klage wegen EURATOM 
abgewiesen wird: Jede_r Österreicher_in muss mit ihren_seinen 
Steuergeldern den atomaren Irrsinn mitfinanzieren. Ein Ausstieg 
Österreichs aus EURATOM ist mehr denn je gerechtfertigt!“, so Egger 
und Schweiger, die darauf hinweisen, dass genügend Unterschriften für 
eine Parlamentarische Bürgerinitiative zum weiteren Verbleib 
Österreichs bei EURATOM gesammelt wurden und bereits um einen Termin 
zur persönlichen Übergabe der Unterschriften bei 
Nationalratspräsidentin Doris Bures angesucht wurde.

Anmerkung: Passagen mit EURATOM-Bezug aus dem Beschluss der 
EU-Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union zur Genehmigung der 
Atomsubventionen für Hinkley Point-C - siehe unten.

Weitere Information en:
Roland Egger + 43 680 23 93 019
Gabriele Schweiger + 43 680 33 33 625

(369) Die Kommission räumte jedoch ein, dass die Maßnahme mit dem 
Euratom-Vertrag in Einklang stehe.

(370) Wie die Kommission in vorangegangenen Entscheidungen ( 1 ) 
anerkannt hat, ist es Ziel des Euratom-Vertrags, die „Voraussetzungen 
für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie, um umfangreiche 
Energiequellen bereitzustellen“, zu schaffen. Dieses Ziel wird in 
Artikel 1 des Euratom-Vertrags aufgegriffen, wonach „es Aufgabe der 
Gemeinschaft ist, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und 
Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen für die 
Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten (…) beizutragen“.

(371) Auf dieser Grundlage wird durch den Euratom-Vertrag die 
Europäische Atomgemeinschaft gegründet, der die notwendigen 
Instrumente und Aufgaben zugewiesen wurden, um diese Ziele zu 
erreichen. Die Kommission muss gewährleisten, das s die Bestimmungen 
dieses Vertrags angewandt werden.

(372) In Artikel 2 Buchstabe c Euratom-Vertrag heißt es, die 
Mitgliedstaaten hätten „die Investitionen zu erleichtern und, 
insbesondere durch Förderung der Initiative der Unternehmen, die 
Schaffung der wesentlichen Anlagen sicherzustellen, die für die 
Entwicklung der Kernenergie in der Gemeinschaft notwendig sind“. 
Artikel 40 des Vertrags bestimmt, dass die Gemeinschaft hinweisende 
Programme veröffentlichen soll, um „Investitionen anzuregen“, 
„insbesondere hinsichtlich der Ziele für die Erzeugung“.

(373) Nach Einschätzung der Kommission, der insbesondere 
Kapazitätsprognosen und die Rolle, die die Stromversorgung durch das 
Kraftwerk HPC nach Aufnahme des Betriebs spielen wird, zugrunde 
liegen, trägt die Maßnahme zu langfristiger Versorgungssicherheit bei.

(374) Die Kommission kommt somit zu dem Ergebnis, dass auf die 
Förderung der Kernkraft ausgerichtete Beihilfemaßnahmen ein Ziel von 
gemeinsamem Interesse verfolgen und gleichzeitig einen Beitrag zu 
Zielen Diversifizierung und Versorgungssicherheit leisten können.

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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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