[E-rundbrief] Info 2032 - Finanzierung der Atomwaffenindustrie
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Do Okt 29 17:02:00 CET 2020
E-Rundbrief Info 2032 - Heinrich Frei (CH): Für das Leben investieren,
nicht für den Krieg - Atomwaffenindustrie.
Bad Ischl, 29.10.2020
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Für das Leben investieren, nicht für den Krieg.
325 Finanzinstitute, haben zwischen Januar 2017 und Januar 2019 allein
748 Milliarden US-Dollar in Top-Unternehmen investiert, die in der
Atomwaffenindustrie tätig sind.
Von Heinrich Frei
29. Oktober 2020
https://www.seniora.org/politik-wirtschaft/politik/fuer-das-leben-investieren-nicht-fuer-den-krieg
Brigitte Matern erinnerte kürzlich in der Wochenzeitung in ihrem
«Rebellinnenrätsel» an den visionären Techniker und Gewerkschafter
Mike Cooley. Cooley war Chef-Konstrukteur beim englischen
Luftfahrtkonzern Lucas Aerospace und Vorsitzender der
Techniker-Gewerkschaft. 1976 stellte er zusammen mit Kollegen und
Kolleginnen den Lucas Plan vor, statt Waffen zu produzieren sollte
Lucas Aerospace sozial nützliche Güter herstellen. (1) Mike Cooley:
Produkte für das Leben statt Waffen für den Tod,
Arbeitnehmerstrategien für eine andere Produktion, Das Beipiel Lucas
Aerospace. rororoaktuell
Heute: Aufrüstung, Milliarden für die Atomwaffenindustrie
Heute über 40 Jahre später sind wir von Konversionsplänen wie sie bei
Lucas Aerospace von Gewerkschaftern geplant wurden, die leider nicht
realisiert werden konnten, weit entfernt: Aufrüstung, Waffenexporte,
Kriege boomen.
325 Finanzinstitute, haben zwischen Januar 2017 und Januar 2019 allein
748 Milliarden US-Dollar in Top-Unternehmen investiert, die in der
Atomwaffenindustrie tätig sind. Die Schweizerische Nationalbank am
Bürkliplatz in Zürich hat vom Januar 2017 bis Januar 2019 1'314,2 Mio.
US-Dollar in Firmen der Kernwaffenindustrie angelegt. Die Credit
Suisse am Paradeplatz hat vom Januar 2017 bis Januar 2019 1'312,9 Mio.
US-Dollar auch in solche Firmen gesteckt. Die UBS am Zürcher
Paradeplatz platzierte in der gleichen Periode 6315 Mio. US-Dollar in
Firmen die an der Herstellung von nuklearen Sprengkörpern beteiligt
sind.(Zahlen ICAN Friedensnobelpreisträger 2017, (2)
Finanzierung der Produktion von nuklearen Waffen verboten
Wie steht es mit der Legalität dieser Investitionen in Firmen, die an
der Produktion von Atombomben beteiligt sind? Laut dem
Kriegsmaterialgesetz der Schweiz, Artikel 8b ist die direkte und
indirekte Finanzierung, der Entwicklung, der Herstellung oder des
Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial verboten. Verbotenes
Kriegsmaterial sind auch nukleare Waffen. (3) Hier stellt sich die
Frage: Ist legal oder illegal in Bern und in Zürich egal bei der
Finanzierung von Firmen die Atombomben herstellen? - Bei den guten
Steuerzahlern, der UBS, der Credit Suisse und der Gold scheissenden
Schweizer Nationalbank «müssen» offensichtlich beide Augen zugedrückt
werden…
Dont Bank on Bomb
Die Frage der Legalität stellt sich auch bei den eigentlich nach
Kriegsmaterialgesetz und der Kriegsmaterialverordnung verbotenen
Waffenexporten an die immer wieder kriegführenden Nato-Staaten und
menschenrechtsverletzenden Regimes, der USA (Folterungen in
Guantánamo. weltweiter US-Drohnenkrieg) und den Diktaturen im Nahen Osten.
70 Experten in Völkerrecht und Strafrecht kritisierten Nichteinhaltung
der Kriegsmaterialverordnung
Zu erinnern ist, die Bundesrätinnen, Bundesräte und die Mitglieder des
Parlamentes, die National- und Ständeräte in Bern und die Beamten
hätten die Pflicht im Rechtsstaat Schweiz sich auch bei der
Bewilligung von Waffenexporten an die Kriegsmaterialverordnung der
Schweiz zu halten. Unter Punkt des Artikels 5. Absatz. 2 ist festgelegt:
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Bewilligung eines
Ausfuhrgesuches für Kriegsmaterial, wenn «das Bestimmungsland in einen
internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.» (4)
70 Experten in Völkerrecht und Strafrecht kritisierten schon vor über
zehn Jahren die Nichteinhaltung der Kriegsmaterialverordnung, im
Oktober 2009 in einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard,
sowie an die Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement der
damaligen Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Ihre Aussage: Das
Exportverbot für Kriegsmaterial gilt für alle Länder die «in einen
internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind».
Das heisst diese Bestimmung gilt für wirklich alle Staaten, auch für
Nato-Staaten, die immer wieder Kriege führen und heute noch in Kriege
verwickelt sind. (5)
Fussnoten
(1) Der visionäre Techniker, Brigitte Mattern, Wochenzeitung 15.
Oktober 2020
(2) https://www.icanw.org/
Investitionen von Schweizer Institutionen in Unternehmen die an der
Produktion von Atombomben beteiligt sind.
(3) Kriegsmaterialgesetz, Verbot der Finanzierung
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960753/201302010000/514.51.pdf
(4) Exportverbot für Kriegsmaterial gilt für alle Länder die «in einen
internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19980112/index.html
(5)
http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/siebzig-rechtsprofessoren-kritisieren-leuthard-1.3844020
Autor: Heinrich Frei, Zürich
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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