[E-rundbrief] Info 1859 - Attac zu CETA-EuGH-Urteil

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Di Apr 30 15:25:15 CEST 2019


E-Rundbrief Info 1859 - Attac zu CETA-EuGH-Urteil: Nicht alles was 
legal ist, ist auch legitim. Bereits mehr als 550.000 Menschen fordern 
grundsätzliches Aus für ISDS.

Bad Ischl, 30.4.2019

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Attac zu CETA-EuGH-Urteil: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim

Bereits mehr als 550.000 Menschen fordern grundsätzliches Aus für ISDS

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden dass 
Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) in CETA kompatibel mit EU-Recht 
sind. (1) Dazu erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich: 
"Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Für uns ist klar, dass 
Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, 
dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Sie höhlen 
zudem den Rechtsstaat aus.“ Wie zahlreiche Fälle zeigen, schränken sie 
den politischen Handlungsspielraum von Regierungen für dringend 
notwendige Maßnahmen zum Schutz des Klimas, von ArbeitnehmerInnen und 
für die Verringerung von Ungleichheit ein. (2) „Unser politischer 
Kampf gegen Sonderklagerechte für Konzerne geht weiter.“

Attac fordert ISDS grundsätzlich in allen EU-Verträgen abzuschaffen. 
Die EU-weite Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne - 
Stopp ISDS“ fordert neben dem Aus für ISDS auch verbindliche Regeln, 
mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur 
Rechenschaft gezogen werden können. Sie wurde bereits von mehr als 
550.000 Menschen unterzeichnet. www.attac.at/stopp-isds

CETA ist noch lange nicht durch

Mit dem heutigen Urteil ist kann CETA jedoch noch lange nicht 
vollständig umgesetzt werden. Das Abkommen muss noch in zahlreichen 
nationalen Parlamenten ratifiziert werden. In vielen Ländern gibt es 
weiterhin Widerstand. In Deutschland zum Beispiel ist noch ein Urteil 
zu einer Beschwerde gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgericht 
ausständig.


(1) Bereits die Prüfung war ein Ergebnis des breiten europäischen 
Widerstandes gegen CETA. Nachdem die belgische Region Wallonien der 
Unterzeichnung von CETA widersprochen hatte, konnte Belgien CETA 
zunächst nicht ratifizieren. Daraufhin wurde im Oktober 2016 eine 
Vereinbarung zwischen den belgischen Regionalregierungen und der 
Zentralregierung getroffen, in der die Bedingungen für die 
Unterzeichnung von CETA festgelegt wurden. Eine der Bedingungen war 
es, dass sich Belgien an den EuGH wendet, um das Schiedsgerichtssystem 
überprüfen zu lassen. Der EuGH sollte die Vereinbarkeit der 
Europäischen Verträge und Grundrechte mit dem in CETA vorgesehenen 
Investitionsgerichtssystem (ICS) klären.

  (2)  Siehe zum Beispiel neue Studie von Powershift: Under Pressure: 
Mit Konzernklagen gegen Umweltschutz: http://bit.ly/2G8mgnZ


-- 
David Walch
Pressesprecher Attac Österreich
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www.attac.at


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     Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
     Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
     Center for Encounter and active Non-Violence
     Wolfgangerstr. 26, 4820 Bad Ischl, Austria,
     fon: +43 6132 24590, Informationen/ informations,
     Impressum in: http://www.begegnungszentrum.at


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