[E-rundbrief] Info 1859 - Attac zu CETA-EuGH-Urteil
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Di Apr 30 15:25:15 CEST 2019
E-Rundbrief Info 1859 - Attac zu CETA-EuGH-Urteil: Nicht alles was
legal ist, ist auch legitim. Bereits mehr als 550.000 Menschen fordern
grundsätzliches Aus für ISDS.
Bad Ischl, 30.4.2019
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
================================================
Attac zu CETA-EuGH-Urteil: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim
Bereits mehr als 550.000 Menschen fordern grundsätzliches Aus für ISDS
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden dass
Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) in CETA kompatibel mit EU-Recht
sind. (1) Dazu erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich:
"Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Für uns ist klar, dass
Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie,
dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Sie höhlen
zudem den Rechtsstaat aus.“ Wie zahlreiche Fälle zeigen, schränken sie
den politischen Handlungsspielraum von Regierungen für dringend
notwendige Maßnahmen zum Schutz des Klimas, von ArbeitnehmerInnen und
für die Verringerung von Ungleichheit ein. (2) „Unser politischer
Kampf gegen Sonderklagerechte für Konzerne geht weiter.“
Attac fordert ISDS grundsätzlich in allen EU-Verträgen abzuschaffen.
Die EU-weite Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne -
Stopp ISDS“ fordert neben dem Aus für ISDS auch verbindliche Regeln,
mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur
Rechenschaft gezogen werden können. Sie wurde bereits von mehr als
550.000 Menschen unterzeichnet. www.attac.at/stopp-isds
CETA ist noch lange nicht durch
Mit dem heutigen Urteil ist kann CETA jedoch noch lange nicht
vollständig umgesetzt werden. Das Abkommen muss noch in zahlreichen
nationalen Parlamenten ratifiziert werden. In vielen Ländern gibt es
weiterhin Widerstand. In Deutschland zum Beispiel ist noch ein Urteil
zu einer Beschwerde gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgericht
ausständig.
(1) Bereits die Prüfung war ein Ergebnis des breiten europäischen
Widerstandes gegen CETA. Nachdem die belgische Region Wallonien der
Unterzeichnung von CETA widersprochen hatte, konnte Belgien CETA
zunächst nicht ratifizieren. Daraufhin wurde im Oktober 2016 eine
Vereinbarung zwischen den belgischen Regionalregierungen und der
Zentralregierung getroffen, in der die Bedingungen für die
Unterzeichnung von CETA festgelegt wurden. Eine der Bedingungen war
es, dass sich Belgien an den EuGH wendet, um das Schiedsgerichtssystem
überprüfen zu lassen. Der EuGH sollte die Vereinbarkeit der
Europäischen Verträge und Grundrechte mit dem in CETA vorgesehenen
Investitionsgerichtssystem (ICS) klären.
(2) Siehe zum Beispiel neue Studie von Powershift: Under Pressure:
Mit Konzernklagen gegen Umweltschutz: http://bit.ly/2G8mgnZ
--
David Walch
Pressesprecher Attac Österreich
----------------------------
www.attac.at
--
Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
Center for Encounter and active Non-Violence
Wolfgangerstr. 26, 4820 Bad Ischl, Austria,
fon: +43 6132 24590, Informationen/ informations,
Impressum in: http://www.begegnungszentrum.at
Mehr Informationen über die Mailingliste E-rundbrief