[E-rundbrief] Info 1854 - EU-Kommission - Konflikt mit lokaler Daseinsvorsorge
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Fr Apr 26 18:16:19 CEST 2019
E-Rundbrief Info 1854 - Attac (A): EU-Kommission scheitert bei
Veto-Recht für die lokale Daseinsvorsorge.
Bad Ischl, 26.4.2019
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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EU-Kommission scheitert bei Veto-Recht für die lokale Daseinsvorsorge
Attac: ”Eine gute Nachricht für die Demokratie in Europa”
Die EU-Kommission ist mit ihren Plänen gescheitert die
EU-Dienstleistungsrichtlinie – auch bekannt als Bolkestein-Richtlinie
- weiter zu verschärfen. Die Pläne sahen vor, dass Länder, Städte und
Gemeinden neu geplante Dienstleistungsvorschriften in Bereichen wie
Wasser- und Energieversorgung, Pflegeheime und Kindergärten bis zur
Stadt- und Regionalplanung bereits vorab von der EU genehmigen lassen
müssen. Schon lange fordern die Industrielobbys ein entsprehenden
Veto-Recht der EU-Kommission. Es hätte eine weitere Schwächung der
Daseinsvorsorge und erheblichen Demokratieabbau zur Folge gehabt. (1)
"Länder und Kommunen wären zu ausführenden Organen der Kommission
degradiert und das Subsidiaritätsprinzip komplett ausgehebelt worden.
Das Scheitern des Vorschlags ist daher eine gute Nachricht für die
Demokratie in Europa”, erklärt Elisabeth Klatzer von Attac Österreich.
Breiter Widerstand war erfolgreich
Der breite Widerstand von rund 160 zivilgesellschaftlichen
Organisationen, Gewerkschaften kommunalen und regionalen Parteien
sowie BürgermeisterInnen war vorerst erfolgreich. Sie hatten 2018 und
2019 unter anderem Protestbriefe an den österreichischen und
rumänischen EU-Vorsitz geschrieben. (2) Auch der österreichische
Bundesrat, der italienische Senat, sowie beide Kammern des
französischen und deutschen Parlaments hatten erklärt, dass die Pläne
gegen das Subsidiaritätsprinzip der EU verstoßen. Die EU-Regierungen
konnten sich daher vergangene Woche nicht auf eine Verschärfung
einigen. Somit kann es auch mit EU-Kommission und EU-Parlament in
dieser Legislaturperiode zu keiner Übereinkunft mehr kommen.
Kommt ein neuer Anlauf nach der EU-Wahl?
Attac warnt jedoch davor, dass die Kommission ihre Pläne nach der
Europawahl wiederaufnehmen könnte. Denn der Rat hat der Kommission
bereits den Auftrag gegeben, bis März 2020 neue Vorschläge zur
Liberalisierung des Dienstleistungssektors vorzulegen. Dies ist eine
Gelegenheit, die Verschärfung erneut vorzuschlagen. ”Wir hoffen, dass
die EU-Kommission aus diesem gescheiterten Versuch eine Lehre zieht,
ihre Kompetenzen auf Kosten der Demokratie auszubauen", erklärt Klatzer.
Auch bestehende Eingriffe in die Daseinsvorsorge müssen zurückgedrängt
werden
Doch selbst wenn die Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
endgültig scheitern sollte, bleibt die hochproblematische Richtlinie
weiter in Kraft. Um sie durchzusetzen, veranlasste die Kommission
bereits zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren gegen
Mitgliedsstaaten, die den Spielraum für die Bereitstellung
öffentlicher Dienstleistungen immer stärker einengen. (3) ”Wir werden
weiterhin versuchen schädliche Eingriffe der EU in die Daseinsvorsorge
zurückzudrängen. Kommunen brauchen politischen Spielraum, um im
Interesse ihrer BürgerInnen handeln zu können”, erklärt Klatzer.
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(1) Mehr Infos: Die neun wichtigsten Antworten, wie die EU‐Kommission
versucht, lokale Entscheidungen im Bereich der Daseinsvorsorge
auszuhebeln: http://bit.ly/2PtAx1t
Zum Einfluss der Industrielobbys siehe: Veto power to please lobbyists
– corporations behind Commission power grab over services.
http://bit.ly/2UUX0Kt
(2) Siehe: http://bit.ly/2UDuuIi
(3) Die Bolkestein-Richtlinie zielt speziell darauf ab, Hindernisse
der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit aus dem Weg zu
räumen. Dazu versammelt sie ein ganzes Paket von Verboten, die Bund,
Ländern und Kommunen beim Schutz der Daseinsvorsorge die Hände fesseln:
• Wirtschaftliche Bedarfstests, um Verdrängungskonkurrenz und
Lohndumping zu vermeiden (etwa bei Paketdiensten)
• Rechtsformvorschriften, um die Daseinsvorsorge für
Non-Profit-Unternehmen zu reservieren (z.B. Altenheime)
• Gesetzliche Personalvorgaben, um die Ausbeutung des Personals zu
verhindern (etwa in Kindergärten oder der Pflege)
• Preisvorschriften für hochwertige und erschwingliche
Dienstleistungen (z.B. Gebührendeckelungen)
• Genehmigungen für grenzüberschreitende Leistungen, um
Qualifikationen und Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen.
Für mehr Informationen siehe Analyse von Attac Deutschland:
http://bit.ly/2vnJ9Ny
--
David Walch
Pressesprecher Attac Österreich
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www.attac.at
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
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