[E-rundbrief] Info 414 - Daten fuer US-Geheimdienste; Bush-Besuch

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Mo Jun 19 17:56:10 CEST 2006


E-Rundbrief - Info 414 - Hans Zeger/ ARGE Daten: Polizeistaatliche 
Widerlichkeiten rund um Bush-Besuch; Ausufernde Sperrzonen; 
Wildwuchernde Datenerhebungen; Datenschutz - Basiswissen; Bushbesuch 
offenbar bloß Vorwand

Bad Ischl, 19.6.2006

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Polizeistaatliche Widerlichkeiten rund um Bush-Besuch

(Aussendung des ARGE DATEN INFO-SERVICE <hans.zeger at argedaten.at>)

19 Jun 2006 09:44:55

Neben ausufernden Stör- (sprich Sperr-)zonen die die Grund- und 
Erwerbsrechte unbescholtener Bürger über Gebühr einschränken, werden 
auch umfassende Datenbestände angelegt - eine Weitergabe an 
US-Geheimdienste wurde nicht ausgeschlossen

Ausufernde Sperrzonen

Bekannt sind ja mittlerweile die ausufernden Sperrzonen, die 
anlässlich des Bush-Besuches rund um das Intercontinental-Hotel und 
die Hofburg errichtet wurden. Selbst ein Kirchenbesuch von Frau Bush 
führt zur Sperre eines großen Areals um den Stephansdom, mit massiven 
Beschränkungen für Anrainer, Unternehmer und Besuchern.

Grundlage sind erst anlässlich der EU-Präsidentschaft geschaffene 
neue polizeistaatliche Befugnisse im Sicherheitspolizeigesetz, unter 
anderem die Bestimmungen §§ 34 und 35.

Insbesondere im Zusammenhang mit den Sperren mit den 
Freizeittätigkeiten von Frau Bush kann jedenfalls von einer 
überschießenden Anwendung der Bestimmungen und von Rechtsbeugung 
gesprochen werden.


Wildwuchernde Datenerhebungen

Weniger bekannt, da im Verborgenen abgewickelt sind jedoch die 
Datensammelaktivitäten der Polizei im Rahmen dieses Bush-"Besuchs". 
So wurde von einem Unternehmer, der in der Hotel-Sperrzone tätig ist, 
dass nicht nur die Daten seiner Mitarbeiter von der Polizei wurden, 
sondern auch von Besuchern. Dies obwohl diese in der Sperrzonenzeit 
sowieso keinen Zutritt zum Geschäft haben.

Diese Daten wurden jedenfalls mit der Meldedatei abgeglichen. Auf 
Nachfrage des Unternehmers an wen diese Daten weitergeleitet werden, 
insbesondere auf sein konkretes Nachfragen, ob diese Daten an den 
US-Geheimdienst gehen, erhielt der Unternehmer nur ausweichende bzw. 
nichtssagende Antworten.

Auch für diese Datenerhebung wird als Rechtsgrundlage das SPG 
genannt, nicht dazu gesagt wurde jedoch, dass die bekanntgabe dieser 
Daten freiwillig ist und die Polizei keinen Rechtsanspruch darauf hat.

Datenschutz - Basiswissen

Gibt ein Unternehmer ohne konkrete Tatverdachtsmomente (etwa Betrug 
durch einen Kunden/Mitarbeiter) Kunden- oder Mitarbeiterdaten an die 
Polizei weiter, ohne dass er vorher die ausdrückliche Zustimmung 
dieser Person eingeholt hat, begeht der Unternehmer eine Datenschutzverletzung.

Die Polizei im übrigen auch, da sie nur rechtmäßig beschaffte Daten 
verwenden darf und sich daher - wie im vorliegenden Fall - bei einer 
Datenerhebung zur Gefahrenvorbeugung vergewissern muss, dass zu den 
Daten die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.

Bushbesuch offenbar bloß Vorwand

Der Bushbesuch entpuppt sich für die Polizei offenbar mehr und mehr 
zum willkommenen Vorwand polizeistaatliche Methoden und Verletzung 
der Bürgerrechte im Großversuch zu üben.

Wird jeder Bürger Verständnis haben, dass US-Politiker genauso wie 
alle anderen Politgäste und EU-Bürger einen notwendigen Schutz 
erhalten, sind die nunmehr getroffenen Maßnahmen einmalig und stellen 
mehr eine Unterwerfungsgeste, denn eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme dar.

artikel - redaktionell/public (2006/06/19-9999/99/99) powered by e-CMS

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