[E-rundbrief] Info 414 - Daten fuer US-Geheimdienste; Bush-Besuch
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Mo Jun 19 17:56:10 CEST 2006
E-Rundbrief - Info 414 - Hans Zeger/ ARGE Daten: Polizeistaatliche
Widerlichkeiten rund um Bush-Besuch; Ausufernde Sperrzonen;
Wildwuchernde Datenerhebungen; Datenschutz - Basiswissen; Bushbesuch
offenbar bloß Vorwand
Bad Ischl, 19.6.2006
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Polizeistaatliche Widerlichkeiten rund um Bush-Besuch
(Aussendung des ARGE DATEN INFO-SERVICE <hans.zeger at argedaten.at>)
19 Jun 2006 09:44:55
Neben ausufernden Stör- (sprich Sperr-)zonen die die Grund- und
Erwerbsrechte unbescholtener Bürger über Gebühr einschränken, werden
auch umfassende Datenbestände angelegt - eine Weitergabe an
US-Geheimdienste wurde nicht ausgeschlossen
Ausufernde Sperrzonen
Bekannt sind ja mittlerweile die ausufernden Sperrzonen, die
anlässlich des Bush-Besuches rund um das Intercontinental-Hotel und
die Hofburg errichtet wurden. Selbst ein Kirchenbesuch von Frau Bush
führt zur Sperre eines großen Areals um den Stephansdom, mit massiven
Beschränkungen für Anrainer, Unternehmer und Besuchern.
Grundlage sind erst anlässlich der EU-Präsidentschaft geschaffene
neue polizeistaatliche Befugnisse im Sicherheitspolizeigesetz, unter
anderem die Bestimmungen §§ 34 und 35.
Insbesondere im Zusammenhang mit den Sperren mit den
Freizeittätigkeiten von Frau Bush kann jedenfalls von einer
überschießenden Anwendung der Bestimmungen und von Rechtsbeugung
gesprochen werden.
Wildwuchernde Datenerhebungen
Weniger bekannt, da im Verborgenen abgewickelt sind jedoch die
Datensammelaktivitäten der Polizei im Rahmen dieses Bush-"Besuchs".
So wurde von einem Unternehmer, der in der Hotel-Sperrzone tätig ist,
dass nicht nur die Daten seiner Mitarbeiter von der Polizei wurden,
sondern auch von Besuchern. Dies obwohl diese in der Sperrzonenzeit
sowieso keinen Zutritt zum Geschäft haben.
Diese Daten wurden jedenfalls mit der Meldedatei abgeglichen. Auf
Nachfrage des Unternehmers an wen diese Daten weitergeleitet werden,
insbesondere auf sein konkretes Nachfragen, ob diese Daten an den
US-Geheimdienst gehen, erhielt der Unternehmer nur ausweichende bzw.
nichtssagende Antworten.
Auch für diese Datenerhebung wird als Rechtsgrundlage das SPG
genannt, nicht dazu gesagt wurde jedoch, dass die bekanntgabe dieser
Daten freiwillig ist und die Polizei keinen Rechtsanspruch darauf hat.
Datenschutz - Basiswissen
Gibt ein Unternehmer ohne konkrete Tatverdachtsmomente (etwa Betrug
durch einen Kunden/Mitarbeiter) Kunden- oder Mitarbeiterdaten an die
Polizei weiter, ohne dass er vorher die ausdrückliche Zustimmung
dieser Person eingeholt hat, begeht der Unternehmer eine Datenschutzverletzung.
Die Polizei im übrigen auch, da sie nur rechtmäßig beschaffte Daten
verwenden darf und sich daher - wie im vorliegenden Fall - bei einer
Datenerhebung zur Gefahrenvorbeugung vergewissern muss, dass zu den
Daten die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
Bushbesuch offenbar bloß Vorwand
Der Bushbesuch entpuppt sich für die Polizei offenbar mehr und mehr
zum willkommenen Vorwand polizeistaatliche Methoden und Verletzung
der Bürgerrechte im Großversuch zu üben.
Wird jeder Bürger Verständnis haben, dass US-Politiker genauso wie
alle anderen Politgäste und EU-Bürger einen notwendigen Schutz
erhalten, sind die nunmehr getroffenen Maßnahmen einmalig und stellen
mehr eine Unterwerfungsgeste, denn eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme dar.
artikel - redaktionell/public (2006/06/19-9999/99/99) powered by e-CMS
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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