[E-rundbrief] Info 2145 - Sogen. "Impfpflicht-Gesetz", Stellungnahme

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Mi Dez 29 13:45:39 CET 2021


E-Rundbrief Info 2145 - ARGE Daten (A): Stellungnahme zum sogenannten 
"Impfpflicht- Gesetz" in Österreich.

Bad Ischl,29.12.2021

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Wir leiten die Stellungnahme von ARGE Daten zum sogenannten 
"Impfpflicht-Gesetz" (in Österreich) zur Information weiter.

Jeder und jede kann eine persönliche Stellungnahme ans Parlament schicken
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/Portal2.0/SN/StellungnehmenP.shtml?P_GP_CODE=XXVII&P_INR=164&P_ITYP=ME
L

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Sehr geehrter Herr Reichl,
kaum ein Thema hat Österreich in den letzten Jahrzehnten mehr 
gespalten als
das Corona-Virus.

Hier die "guten" Geimpften, dort die "bösen" Ungeimpften, ist die bisher
letzte Spaltungsrunde der Regierung.

Nun liegt das sogenannte Impfpflicht-Gesetz auf dem Tisch, das bei näherem
Hinsehen wenig zur Pandemiebekämpfung zu sagen hat, aber dafür komplexe
Regelungen zur automatisierten Strafverfolgung enthält. Ein für Österreich
einmaliger Tabubruch.

Die ARGE DATEN hat sich das Gesetz gründlich angesehen und eine umfassende
Stellungnahme abgegeben.

Jeder hat zu Impfung und Corona seine höchstpersönlichen Erfahrungen und
Meinungen. Unsere Stellungnahme geht bewusst nicht auf einzelne 
medizinische
Aspekte ein, sondern konzentriert sich auf eine Analyse der Grundrechte.

Wie formulierte es Jörg Hacker, ehemaliger Präsident des Robert 
Koch-Instituts
(RKI) lange vor der Corona-Zeit: "Für das Übertreten humanistischer
Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen 
Unversehrtheit
gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die 
Mehrheit
ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert."

Die Pandemie wird früher oder später ihren Schrecken verlieren, 
zerbrochene
Grundrechte werden jedoch nicht leicht wieder herzustellen sein. 
Verlorenes
Vertrauen in den Rechtsstaat schwer zurück zu gewinnen sein.

Freiheit ist Einsicht in die Notwendigkeit

Daher unsere Bitte: Wer eine Impfung gut verträgt, soll sich impfen 
lassen. Er
soll aber nicht all jenen, die sich nicht impfen lassen, pauschal 
unlautere
und irrationale Gründe unterstellen.

Unsere Stellungnahme ist auch ein Appell an alle über den 
COVID-19-Tellerrand
hinauszuschauen, den Entwurf kritisch zu lesen und sich in den
parlamantarischen Diskussionsprozess einzubringen. Jeder soll sich fragen,
welche persönlichen Grundrechtseingriffe dieser Entwurf ihm bringt.
Unterstützen Sie unsere Stellungnahme oder - besser noch - bringen Sie 
Ihre
eigene Position ein.

Die ARGE DATEN hat den Inhalt ihrer Stellungnahme zur freien Nutzung
freigegeben. Die Stellungnahme kann ganz oder teilweise für eigene 
Argumente
und Stellungnahmen - auch ohne Zitierung - verwendet werden.

Beste Grüße
Hans G. Zeger

mehr Online -->
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_52778/index.shtml
-
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml#tab-Stellungnahmen
- http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=69135nua
- http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/impfpflicht.pdf


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Impfpflichtgesetz - bloß eine automatisierte Strafdatei?
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Die ARGE DATEN hat sich ausführlich mit dem Entwurf zur sogannten 
Impfpflicht
befasst und eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Das Ergebnis ist
ernüchternd. In der vorliegenden Fassung werden Grundrechte verletzt 
und das
Vertrauen der Bevölkerung in einen demokratischen Rechtsstaat massiv
erschüttert.

Der Entwurf ist als äußerst problematische Anlassgesetzgebung zu 
werten, durch
den bisherige Versäumnisse des Pandemiemanagements und der
Gesundheitsversorgung durch Grundrechtsverletzungen kaschiert werden 
sollen.

Der Entwurf begeht mehrere Tabubrüche, die bisher in unserer Rechtsordnung
nicht vorstellbar waren:
- Einführung der Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen
- Entindividualisierung der medizinischen Versorgung
- Umkehr der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht
- automatisierte Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle 
Prüfung
der tatsächlichen Strafwürdigkeit


Rasterfahndung zur automatisierten Verhängung von Verwaltungsstrafen

Der als Impfpflicht-Gesetz vorgestellte Entwurf ist im Ergebnis eine 
Datenbank
zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen. Eine 
nachvollziehbare
Begründung wie auf diesem Weg eine Verbesserung der "öffentlichen 
Gesundheit"
erreicht werden soll, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen.

Die Vorgangsweise ist umso besorgniserregender, als die Datenqualität des
Impfregisters (immer noch in einer Testphase) und des EMS 
(epidemiologisches
Meldesystem) bescheiden ist. Erst im Dezember 2021 wurde neuerlich eine
massive Sicherheitslücke im EMS aufgedeckt
(https://epicenter.works/content/datenskandal-im-epidemiologischen-meldesystem-ems).

Für statistische Analysen mögen die Datenbestände ausreichend sein, nicht
jedoch um daraus automatisierte Strafverfügungen auszustellen.


Vorgaben des Europarats ignoriert

Schon im Jänner 2021 hat der Europarat eine umfassende Resolution zu den
COVID-19-Impfstoffen verabschiedet. Auch die österreichischen Abgeordeten
stimmten für diese Resolution (https://pace.coe.int/en/files/29004/html).

Kern der Empfehlungen:
- niemand soll zur Impfung verpflichtet werden (7.3.1)
- niemand soll politischen, sozialen oder sonstigen Druck zur Impfung
ausgesetzt werden (7.3.1)
- niemand soll diskriminiert werden, nur weil er nicht geimpft ist (7.3.2)
- es sind wirksame Maßnahmen zu setzen, damit Fehl- und Missinformationen
verhindert werden (7.3.3)

Mittlerweile wird gezielt "politischer, sozialer und sonstiger Druck" zur
Impfung ausgeübt. Bedenken zu "möglichen Gesundheitsrisiken bzw. der 
Wunsch,
nicht geimpft zu werden" werden ignoriert und sollen mit diesem 
Entwurf sogar
unter Strafe gestellt werden. Personen, die diese Bedenken öffentlich 
äußern
werden als "Spinner", "Esotheriker", "Rechtsradikale", "Dumme" usw usf.
verunglimpft, verspottet und diskriminiert.

Selbst das bescheidene Ziel einer objektiven Aufklärungskampagne wurde 
nicht
in Angriff genommen. Statt rationaler - objektiver und leicht
nachvollziehbarer - Informationen, wurden infantilisierte 
Marketingkampagnen
mit Babyelefanten, alternden Fußballern und Schauspielern geführt.


willkürliche Fristen und Vorgaben ohne nachvollziehbare Evidenz

Der Entwurf strotzt vor willkürlichen Fristen, Impfrhythmen und 
statistischen
Annahmen und ignoriert die unterschiedliche individuelle 
Verträglichkeit der
Impfstoffe. Menschen werden zu Impfgut.

Damit setzt der Entwurf das chaotische Pandemiemanagement der 
Regierung fort.
Seit zwei Jahren wird mittels infantilisierter Marketingkampagnen,
nichtssagenden Pressekonferenzen, sich überholenden Verordnungen, endlosen
Lockdowns, fehlerhaften Daten und therapeutischen Sesselkreisen 
(sogenannten
Krisenkonferenzen) "Pandemiebekämfung" betrieben.

Mit höchst bescheidenen Erfolgen, wie Ländervergleiche zeigen. Zu 
Weihnachten
hat Österreich Schweden - das angeblich "alles falsch gemacht hat" - 
in der
Zahl der Toten pro 100.000 Einwohner überholt. Aktuell hat Österreich die
10-40 fach höhere Todesrate als Schweden, bei gleichen Impfquoten und ohne
Lockdown in Schweden.


keine objektivierbaren Schutzziele definiert

Der Entwurf soll dem "Schutz der öffentlichen Gesundheit" vor Menschen 
dienen,
von denen eine "epidemiologische Gefahr ausgeht".

Es wird an keiner Stelle definiert, unter welchen Bedingungen eine Person
tatsächlich eine Gefahr für die "öffentliche Gesundheit" darstellt. Der
Hauptgrund für das völlige Fehlen prüfbarer objektiver Kriterien ist 
offenbar
die Unkenntnis, welche Kriterien tatsächlich herangezogen werden könnten.

Somit bleibt als relevanter Parameter nur die vage Hoffnung, dass häufiges
Impfen - irgendwann - zu einer Verbesserung der "öffentlichen Gesundheit"
führen würde. Für einen individuellen und schwerwiegenden 
Grundrechtseingriff
ein zu vages Ziel.

Tatsächlich ist der medizinische "Stand der Wissenschaft" noch nicht 
so weit,
kausale Zusammenhänge zwischen bestimmten individuellen Dispositionen und
einer COVID-19-Erkrankung bzw dem COVID-19-Verbreitungsrisiko 
feststellen zu
können.


Gesundheitsminister als Voodoo-Doktor?

Ausufernd sind die Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministers. 
Er darf
sogar den Ärzten inhaltlich vorschreiben, wie und unter welchen 
Bedingungen
sie Impfbefreiungen ausstellen oder nicht ausstellen dürfen.

Damit kann der Minister aus der Ferne Anamnese, Therapie und 
Gesundheit der
Bürger und Bürgerinnen steuern. Wie ein "guter" Voodoo-Doktor eben.


Alibigesellschaft: Unschuldsvermutung wird zum Schuldverdacht

Personen die in der Rasterfahndung aufscheinen erhalten automatisch eine
Strafverfügung. Diese soll alle drei Monate wiederholt werden. Um sich 
von der
Strafe zu befreien, muss sich der Betroffene freibeweisen.

Strafe bei Verdacht
- Prüfung auf Fehleinträge: wird nicht gemacht
- Prüfung auf fehlerhafte Verknüpfungen der Daten: wird nicht gemacht
- Prüfung ob objektive Gründe für die Nicht-Impfung vorliegen: wird nicht
gemacht
- Prüfung ob die verordneten Fristen und Impfwiederholgen im konkreten
Einzelfall Sinn machen: wird nicht gemacht
- Prüfung ob die Impfung beim Betroffenen zu negativen 
gesundheitlichen Folgen
führen kann: wird nicht gemacht
- Prüfung ob überhaupt ein für den Betroffenen geeigneter Impfstoff 
vorliegt:
wird nicht gemacht
- Prüfung ob überhaupt die formalen Vorgaben des Gesetzes erfüllt 
sind: wird
nicht gemacht

Eine klassische Umkehrung der Unschuldsvermutung. Österreich wird zur
Alibigesellschaft, in der sich nur jemand frei bewegen kann, der die
Einhaltung willkürlicher und oft wohl auch gesundheitsschädlicher Regeln
beweisen kann.


Resumee

Der Entwurf ist nicht geeignet einen sachlich und grundrechtlich 
vertretbaren
Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Er befriedigt jedoch niederste
Instinkte der von der Regierung betriebenen Spaltung von "guten" 
Geimpften und
"bösen" Ungeimpften.

Der Entwurf ist so angelegt, dass 2022 tausende, wenn nicht sogar 
Millionen
Strafverfahren drohen, die zusätzlich zu den Behinderungen durch COVID-19
staatliche Strukturen lähmen und enorme Kosten verursachen werden.

Grundrechtlich bedenkliche Inhalte (Auszug)
- Der Entwurf ignoriert grundrechtliche Vorgaben, wie sie der Europarat zu
COVID-19 festgelegt hat.
- Der Entwurf verpflichtet Menschen sich vom Verdacht eines rechtswidrigen
Verhaltens freibeweisen zu müssen und kehrt damit die 
Unschuldsvermutung um.
- Der Entwurf führt - entgegen den Vorgaben der DSGVO - automatisierte
Strafverfahren ein.
- Betroffene und Ärzte werden in ihren medizinischen Entscheidungen
willkürlich beschränkt.
- Die ausufernde Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers 
widerspricht
dem Gebot der Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legistlative.
- Die Konformität mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist an 
mehreren
Stellen nicht gegeben.

mehr Online -->
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=69135nua

mehr -->
https://pace.coe.int/en/files/29004/html
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml#tab-Stellungnahmen
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_52778/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_48857/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_14544/index.shtml

artikel - redaktionell/public (2021/12/28-9999/99/99) powered by e-CMS

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     Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
     Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
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