[E-rundbrief] Info 2054 - AbFaNG_Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Do Jan 21 17:31:51 CET 2021
E-Rundbrief Info 2054 - AbFaNG (A): Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft.
Bad Ischl, 21.1.2020
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Ein gewaltiger Schritt: Ab sofort sind
Atomwaffen weltweit geächtet
Ein Statement von AbFaNG, dem Aktionsbündnis für Frieden, aktive
Neutralität und Gewaltfreiheit
http://abfang.org/termine/
Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Ab diesem Tag sind Atomwaffen
völkerrechtlich verboten. Der jahrzehntelange Einsatz der
Zivilgesellschaft und das ehrliche Bemühen von
Regierungsverhandler:innen werden damit belohnt. Die österreichische
Diplomatie war ganz vorne mit dabei
und hat wesentlich dazu beigetragen, dass der Vertrag zustande kam und
relativ rasch umgesetzt wurde.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages ist es festgeschrieben: Atomare
Massenvernichtungswaffen sind
völkerrechtlich illegal! Es liegt nun an den jährlich stattfinden
Vertragskonferenzen und vor allem an den
Anstrengungen der Zivilgesellschaft, den „Atommächten“ und jenen
Staaten, die glauben, ihre Sicherheit könnte
durch Massenvernichtungswaffen gewährleistet werden, die Ächtung
spüren zu lassen und sie zum Umdenken
zu bewegen.
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass es immer wieder Kampagnen und
Anstrengungen der Zivilgesellschaft
waren, die Abrüstungsverhandlungen initiiert und letztlich auch zu
Verbotsverträgen geführt haben. Diese
Verträge beschleunigten das Umdenken in der Gesellschaft und bei
Regierenden und mündeten u.a. im Verbot
von Landminen sowie chemischen und biologischen Waffen.
ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons ) gehört zu
den Initiatoren des
Atomwaffenverbotsvertrags. Unterstützt wird die Kampagne u.a. durch
die Themeninitiative Frieden innerhalb
von SDG Watch Austria und von AbFaNG, dem Aktionsbündnis für Frieden,
aktive Neutralität und
Gewaltfreiheit. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags werden Atomwaffen
völkerrechtlich auf den gleichen Status
gestellt wie die übrigen Massenvernichtungswaffen, die in der
Biowaffen- und Chemiewaffenkonvention 1971
bzw. 1993 geächtet wurden. Damit steigt der Druck auf die neun
Atomwaffenstaaten, abzurüsten und letztlich
auch die Zusage aus dem Atomwaffensperrvertrag einzuhalten, ihre
Atomwaffenarsenale mit rund 13.000
Sprengköpfen vollkommen zu vernichten.
Die neuesten Entwicklungen in der Zivilgesellschaft zeigen, dass
Umwelt-, Klima- und Friedensbewegung näher
zusammen rücken. Dies vor allem aufgrund der multiplen Krise –
Umwelt-, Klima-, Wirtschafts- und soziale
Krise befeuert durch die Covid-19-Pandemie – die erfordert, dass die
vorhandenen Ressourcen optimal für die
Bewältigung dieser Krisen eingesetzt werden, um eine Transformation
der Gesellschaft in Richtung
Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Frieden zügig vorantreiben zu
können. Gemeinsame Anstrengungen
von Regierenden, Institutionen und NGOs sind notwendig, um die Welt
für unsere Kinder und Enkelkinder im
Sinne eines „Guten Lebens für alle“ zu erhalten. Investitionen in die
Rüstungs- und Atomindustrie sind diesen
Bemühungen diametral entgegengesetzt – auch im Sinne der 17 von der
UNO definierten Nachhaltigkeitsziele
(SDGs).
Das neutrale und begüterte Österreich ist prädestiniert, sowohl bei
Umwelt- und Klimaschutz als auch
hinsichtlich Friedensförderung beispielgebend voran zu gehen. Wirklich
wegweisend haben sich die
Regierungsvertreter:innen beim Vorantreiben und der Ratifizierung des
Atomwaffenverbotsvertrags verhalten.
Die Themeninitiative Frieden innerhalb von SDG Watch Austria spricht
auf diesem Weg allen Beteiligten am
Zustandekommen des Atomwaffenverbotsvertrags ihre Anerkennung und
ihren Dank aus.
Atomwaffen und Atomkraftwerke sind siamesische Zwillinge. Daher muss
im Sinne des Atomwaffen-
verbotsvertrags auch die „Hintertür“ zu Atomwaffen über AKWs
geschlossen werden. Österreich kann und soll
dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem Atom-Nein-Volksentscheid
von 1978 wurde der Regierung der
Rücken gestärkt, so dass Österreich konsequenter Weise weitere
Zeichen, wie die Einstellung der Zahlungen
und den Austritt aus EURATOM und IAEA, setzen kann.
Im Sinne einer aktiven Neutralitätspolitik ist es notwendig, dass
Österreich beispielgebend gegen jegliche
Kriegspolitik auftritt und sich für aktive Vermittlungsbemühungen
zwischen Ost und West sowie zwischen Nord
und Süd einsetzt. Die Glaubwürdigkeit Österreichs wird durch die
Forderung nach umfassender weltweiter
Abrüstung sowohl bei Atomwaffen als auch bei konventionellen und
KI-gesteuerten Waffen gestärkt. Als
neutraler Staat sollte sich Österreich nicht mehr an der EU-PESCO-
und/oder NATO-Aufrüstungs- und
Militarisierungspolitik oder gar an Krisen- und/oder Kriegseinsätzen
beteiligen sondern friedensfördernde
Maßnahmen anregen und auch hier vorbildhaft, wie beim
Atomwaffenverbotsvertrag, vorangehen.
Der Verbotsvertrag ist ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung des
Wiener 3C-Appells von 2010. Darin geben
die beteiligten Organisationen Empfehlungen für die „Grundsätze und
Ziele der Abstimmung von staatlichen
und nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren“. Der 3C-Appell legt
dar, dass Sicherheit und Entwicklung
einander bedingen und es daher begrüßt wird in fragilen Situationen
kohärent, koordiniert und komplementär
(3C) vorzugehen, in Abstimmung mit der betroffenen Regierung und der
lokalen Zivilgesellschaft.
Hintergrundinformation zum Atomwaffenverbotsvertrag
Status Atomwaffenverbotsvertrag (12.12.2020):
51 Staaten haben den Vertrag ratifiziert, darunter aus der EU:
Österreich, Irland, Malta
86 Staaten haben den Vertrag unterzeichnet
122 (der insgesamt 193) UN-Mitgliedsstaaten haben den vorgelegten
Vertragstext am 7.7.2017 angenommen,
die Niederlande stimmte dagegen, Singapur hat sich der Stimme enthalten.
Aus Europa haben unterzeichnet:
Heiliger Stuhl, Irland, Liechtenstein, Malta, Österreich,
Aus Europa haben zugestimmt:
Heiliger Stuhl, Irland, Liechtenstein, Malta, Österreich, Schweden,
Schweiz, Zypern
Österreichs Rolle:
7.7.2017: 122 Staaten (inkl. AT) nehmen den Vertrag in der
UN-Versammlung an. Ab 20.9.2017 konnten
Staaten den Vertrag in den Vereinten Nationen in New York unterschreiben
20.9.2017: Österreich (Außenminister Kurz) unterzeichnet den Vertrag
25.1.2018: Regierungsvorlage für den Staatsvertrag im Nationalrat
21.3.2018: Einstimmige Verabschiedung durch den Österreichischen
Nationalrat
8.5.2018: Österreich ratifiziert den Vertrag
Neben Brasilien, Irland, Mexiko, Nigeria und Südafrika zählt
Österreich zur Kerngruppe jener Staaten, die sich
besonders um den Atomwaffenverbotsvertrag bemühte
24.10.2020 Der 50. Staat (Costa Rica) ratifiziert den Vertrag
22.01.2021: Der Vertrag tritt in Kraft
Der Atomwaffenverbotsvertrag tritt somit, 853 Tage nachdem er zur
Ratifikation ausgelegt wurde, in Kraft. Im
Vergleich dazu brauchte die Biowaffenkonvention 1.080 Tage, die
Chemiewaffenkonvention 1.567 Tage, der
Nichtverbreitungsvertrag 612 Tage, und der Teststoppvertrag (CTBT)
bisher über 8.000 Tage.
Im September 2017 sagte Außenminister Kurz:
„Heute hören wir immer wieder, dass Nuklearwaffen notwendig sind für
die Sicherheit. Diese Erzählung ist nicht
nur falsch, sie ist gefährlich. Der neue Vertrag zeigt eine echte
Alternative: Eine Welt ohne Nuklearwaffen, in der
jeder sicherer ist.“
Mehr Details:
ICAN Austria > https://www.icanaustria.at/
ICAN Deutschland > https://www.icanw.de/
ICAN International > https://www.icanw.org/
Betrifft Frieden > Ausgabe 5 /2020
Ein Statement von AbFaNG, dem Aktionsbündnis für Frieden, aktive
Neutralität und Gewaltfreiheit
22. Jänner 2021: Kundgebung zum Inkrafttreten des
Atomwaffenverbotsvertrages
Wir begrüßen den Atomwaffenverbotsvertrag gemeinsam mit der
SDG-Themeninitiative Frieden und den Friedenstrommlern von SambAttac.
Zeit: 15 bis 17:00 Uhr
Ort: Wien, Herrengasse 13, vor dem Seiteneingang zum Außenministerium
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
Center for Encounter and active Non-Violence
Wolfgangerstr. 26, 4820 Bad Ischl, Austria,
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