[E-rundbrief] Info 1749 - CETA im österr. Parlament 13.6.18

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
So Jun 10 18:54:34 CEST 2018


E-Rundbrief Info 1749 - Protestkundgebung anlässlich der Ratifizierung 
von CETA im Nationalrat 13.6.18, Attac im Parlament: Mit CETA wird 
neoliberale Wirtschaftspolitik festgeschrieben, Regierung will EuGH 
vorgreifen

Bad Ischl, 10.6.2018

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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13.6.2018 18:00 WIEN (Viktor-Adler-Platz, Favoriten): 
Protestkundgebung anlässlich der Ratifizierung von CETA im Nationalrat
* Die österreichische Bevölkerung muss die Letztentscheidung über 
einen derart tiefen Eingriff in unsere Verfassung haben!
* Schluss mit dem Freibrief zur Aushandlung von Freihandelsverträgen 
für die EU-Kommission!
http://www.selbstbestimmtes-österreich.at/termin/92-volksabstimmung-ueber-ceta

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Attac im Parlament: Mit CETA wird neoliberale Wirtschaftspolitik 
festgeschrieben

Regierung will EuGH vorgreifen

Der Wirtschaftsausschuss des Parlaments debattierte am 5.6.2018 über 
CETA. Als Expertin war dabei auch Alexandra Strickner von Attac 
Österreich geladen. Sie bekräftigte die Kritik am Abkommen:

CETA ist im Kern ein Deregulierungsabkommen. Das zentrale Ziel ist es 
neoliberale Wirtschaftspolitik völkerrechtlich festzuschreiben und 
unumkehrbar zu machen. Mit einem Ja zu CETA würde das Parlament seine 
eigene Regulierungskompetenz und Gesetzgegebungshoheit einschränken.

Die Bestimmungen der Sonderklagerechte für Konzerne sind sehr 
weitreichend und gehen weit über die Diskriminierung hinaus. Die 
verfahrensmäßigen „Verbesserungen“ ändern nichts am Kern der Kritik:

-    Sonderklagerechte verletzen den Grundsatz der “Gleichheit vor dem 
Gesetz”.
-    Sonderklagerechte bevorzugt ‘ausländische’ Investoren gegenüber 
einheimischen Unternehmen, BürgerInnen und Gemeinden, welche keinen 
Zugang zu diesem parallelen Rechtssystem haben, das außergerichtliche 
Eigentumsschutzrechte einräumt.
-    Nur Unternehmen können Regierungen verklagen.

Regierung will EuGH vorgreifen

Derzeit ist noch nicht einmal geklärt, ob die Sonderklagerechte für 
Konzerne in CETA überhaupt mit EU-Recht vereinbar sind. Ein 
entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird – auf 
Ansuchen Belgiens – für Anfang 2019 erwartet. Zudem hat der EuGH 
kürzlich entschieden, dass Konzern-Schiedsgerichte zwischen EU-Staaten 
gegen EU-Recht verstoßen. Laut europäischen Rechtsprofessoren lässt 
dies erwarten, dass der EuGH bei CETA ähnlich entscheidet. Das 
Mindeste wäre es, erst nach dem Vorliegen des EuGH-Urteils über CETA 
abzustimmen, wie dies etwa Deutschland tut, fordert Attac.

Attac fordert daher, dass die Abgeordneten des Parlaments CETA abzulehnen.

https://www.attac.at/news/detailansicht/datum/2018/06/05/attac-im-parlament-mit-ceta-wird-neoliberale-wirtschaftspolitik-festgeschrieben.html

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     Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
     Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
     Center for Encounter and active Non-Violence
     Wolfgangerstr. 26, 4820 Bad Ischl, Austria,
     fon: +43 6132 24590, Informationen/ informations,
     Impressum in: http://www.begegnungszentrum.at


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