[E-rundbrief] Info 1689 - TTIP - Bundesrat gegen globalen Konzerngerichtshof
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Di Nov 28 11:04:50 CET 2017
E-Rundbrief - Info 1689 - Plattform TTIP STOPPEN (A): Bundesrat
verpflichtet Regierung zu Nein gegen globalen Konzerngerichtshof.
UN-Verhandlungen in Wien: Wirtschaftsministerium muss
Bundesratsbeschluss respektieren.
Bad Ischl, 28.11.2017
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Pressemitteilung 28.11.2017
Bundesrat verpflichtet Regierung zu Nein gegen globalen Konzerngerichtshof
UN-Verhandlungen in Wien: Wirtschaftsministerium muss
Bundesratsbeschluss respektieren
Plattform TTIP STOPPEN
Morgen (29.11.2017) werden in Wien UN-Verhandlungen über ein
multilaterales Investitionsschiedssystem fortgesetzt. (1) Gleichzeitig
will die EU-Kommission einen globalen Gerichtshof für Konzernklagen
vorantreiben und strebt dafür ein entsprechendes Mandat auf EU-Ebene an.
In Österreich haben hingegen nicht nur die Länder, sondern auch der
Bundesrat in einem Beschluss vom 21.11.2017 (2) die österreichische
Bundesregierung dazu verpflichtet, künftig keine Abkommen mehr zu
unterstützen, die Sonderklagerechte für Konzerne umfassen.
„Das Wirtschaftsministerium muss die bindende Stellungnahme des
Bundesrates respektieren: Österreich muss sich bei den
UN-Verhandlungen klar gegen jeden Vorschlag für einen globalen
Gerichtshof für Konzernklagen positionieren. Zudem darf die Regierung
auf europäischer Ebene keinem derartigen Mandat zustimmen“, fordert
das Bündnis TTIP STOPPEN.
EU gegen internationalen Trend bei Sonderklagerechten für Konzerne
Viele Staaten haben in den letzten Jahren erkannt, wie die
Sonderklagerechte für Konzerne ihren demokratischen Handlungsspielraum
einengen. Unter anderem haben Indien, Südafrika und Indonesien
entsprechende Abkommen bereits gekündigt. Auch die neue Regierung in
Neuseeland hat angekündigt, dass sie zukünftige Handelsabkommen ohne
die Sonderklagerechte verhandeln wird.
Trotz dieses Trends und der breiten Kritik will die EU die
Sonderklagerechte nicht nur in weiteren Abkommen (etwa mit Japan,
Mexiko oder China), sondern auch im geplanten globalen Gerichtshof für
Konzerne einzementieren. „Die dabei geplanten Verbesserungen wie mehr
Transparenz und Berufungsmöglichkeiten betreffen nur den Ablauf der
Verfahren. Sie ändern nichts an der Grundproblematik einer eigens für
Konzerne geschaffenen Paralleljustiz, mit dem Regulierungen im
Allgemeininteresse angegriffen werden können“, kritisiert das Bündnis.
TTIP STOPPEN fordert eine grundsätzliche Abkehr von diesem parallelen
Rechts- und Justizsystem für Konzerne, welches die nationalen
Rechtssysteme umgeht. Ein erster Schritt dazu wäre, dass die EU ihr
Ziel eines globalen Gerichtshofs für Konzerne aufgibt und sich
stattdessen für einen verbindlichen UN-Vertrag zur Durchsetzung von
Menschenrechten einsetzt.
Die Plattform TTIP STOPPEN wird getragen von Attac, GLOBAL 2000,
ÖBV-Via Campesina Austria, der Gewerkschaft Pro-Ge und Südwind. Sie
wird von über 60 Organisationen unterstützt.
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(1) Die Verhandlungen finden konkret im Rahmen der Kommission der
Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (englisch: United
Nations Commission on International Trade Law, UNCITRAL) statt.
(2) Im Wortlaut: “Private Schiedsgerichte oder internationale
Investitionsgerichte bei Freihandels- und Investitionsabkommen
zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen werden abgelehnt.“
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David Walch
Pressesprecher Attac Österreich
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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