[E-rundbrief] Info 1555 - attac.at: CETA und TTIP-Enquete, 14.9.2016, Wien

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Do Sep 15 21:13:40 CEST 2016


E-Rundbrief - Info 1555 - ttip-stoppen.at: Demonstrationen und 
Kundgebungen "Gemeinsam stoppen wir CETA und TTIP!" am 17.9.2016, 
attac (A): Kritik zur parlamentarischen Enquete über CETA und TTIP am 
14.9.2016 in Wien.

Bad Ischl, 15.9.2016

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Demonstrationen und Kundgebungen "Gemeinsam stoppen wir CETA und 
TTIP!" am Samstag, 17.9.2016 in:

     Wien um 14 Uhr am Karlsplatz
     Salzburg um 14 Uhr am Hauptbahnhof
     Linz um 10 Uhr beim Landhaus
     Graz ab 10 Uhr gibt es drei Kundgebungen am Europaplatz, am 
Jakominiplatz und am Südtirolerplatz oder Mariahilferplatz
     Innsbruck von 10 Uhr bis 14 Uhr gibt es eine Kundgebung bei der 
Annasäule in der Maria-Theresien-Straße

http://www.ttip-stoppen.at/

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14.09.2016, Enquete: CETA und TTIP beschränken parlamentarische 
Souveränität

Abkommen sind weiter Schritt zur Schwächung der Demokratie

Anlässlich der heutigen parlamentarischen Enquete zu TTIP und CETA 
bekräftigt das globalisierungskritische Netzwerk Attac seine Ablehnung 
gegenüber beiden Abkommen. „CETA und TTIP stellen die Rechte von 
Konzernen über das Wohl der Menschen. Sie beschneiden die 
parlamentarische Souveränität und schwächen die Demokratie“, erklärt 
Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Zwtl.: Klagerechte: Protektionismus für Konzernprofite

Mit den Klagerechten in TTIP und CETA bekommt ein Prozent Großkonzerne 
Sonderrechte, die sonst niemand in der Gesellschaft hat – weder die 
BürgerInnen noch inländische Betriebe. Ihr einziger Zweck ist es, 
Konzernen die Möglichkeit zu geben, sich gegen demokratische 
Regulierungen wie Umwelt- oder Gesundheitsgesetze abzuschotten. Die 
Klagerechte sind nichts anderes als Protektionismus für 
Konzernprofite. Sie räumen Konzernen Eigentumsrechte ein, die weit 
über das hinausgehen, was in nationalen Verfassungen oder im 
Europarecht vorgesehen ist“, erklärt Strickner.

Zwtl.: „CETA Ausschuss“ – weitgehende Machtbefugnisse ohne klare Rolle 
der Parlamente

TTIP und CETA würde eine Reihe weiterer Institutionen und Prozesse 
schaffen, die Regulierungshoheit der Parlamente und damit die 
Demokratie schwächen. Der „Gemeinsame CETA Ausschuss“ etwa - bestehend 
aus VertreterInnen der EU und Kanadas -  ist nicht nur für die 
Umsetzung des Abkommens verantwortlich. Er kann auch Tatbestände des 
Investitionskapitels erweitern, Ausschüsse ein- und absetzen und deren 
Aufgabenbereich definieren sowie die meisten Annexe und Protokolle des 
Abkommens ändern - ohne dabei das EU-Parlament oder nationaler 
Parlamente einbinden zu müssen (1).

Darüber hinaus schreibt CETA Liberalisierungen unter dem Deckmantel 
der Handelspolitik fest (2). Stellt sich eine Liberalisierung als 
gesellschaftlich problematisch heraus, kann diese nicht mehr 
zurückgenommen werden. Ausländische Investoren hätten mit den 
Klagerechten ein Instrument zur Hand dagegen vorzugehen. Dies schränkt 
den politischen Handlungsspielraum heutiger und zukünftiger 
Regierungen und Parlamente massiv ein.

Zwtl.: Attac: „Diskutieren Sie mit uns eine zukunftsorientierte 
Handelspolitik“

Attac setzt sich – so wie viele andere Organisationen der Plattform 
TTIP-Stoppen -  für eine solidarische und gerechte Handelspolitik ein. 
„Unser alternatives Handelsmandat liegt seit mehreren Jahren auf dem 
Tisch (3). Es stellt Menschen, Natur und die Demokratie in den 
Mittelpunkt. Wir fordern die österreichische Regierung auf, Nein zu 
CETA zu sagen, die TTIP Verhandlungen zu stoppen und mit uns über eine 
zukunftsorientierte Handelspolitik zu diskutieren“, erklärt Strickner.

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(1)     Siehe dazu etwa Art. 8.10. Nr.3 i.V.m. oder Art. 30.2. Absatz 2

(2)    Dies geschieht über verschiedene Formulierungen und Mechanismen 
(wie das Verbot nichtkonformer Maßnahmen) und Erläuterungen zu Annex 1 
des Vertrages

(3)    Download unter: http://bit.ly/2c9SXne

http://www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/09/14/enquete-ceta-und-ttip-beschraenken-parlamentarische-souveraenitaet.html

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14.09.2016, CETA: Kommission führt Öffentlichkeit bei Klagerechten in 
die Irre

Attac: Völlige Unkenntnis über Inhalte des Vertrages oder bewusste Lüge?

Mit scharfer Kritik reagiert das globalisierungskritische Netzwerk 
Attac auf die gestrige Aussendung der EU-Kommission in Österreich. So 
hatte die Vertretung der Kommission unter anderem behauptet, dass mit 
CETA „nicht-kanadische Unternehmen nicht in den Genuss des 
Investitionsschutzes kommen“ und es somit „keine Hintertür für 
US-Konzerne“ gäbe sowie dass „Profite von Investoren“ durch die 
Klagerechte nicht geschützt wären (1). (Anm.: EU-Handelskommissarin 
Malmström hat diese Behauptungen am 14.9. bei ihrem Besuch im 
österreichischen Parlament wiederholt.)

„CETA legt eindeutig fest, dass zehntausende Tochterunternehmen von 
US-Konzernen die Klagerechte nutzen können. Sie müssen dafür nur der 
entsprechenden Definition eines "Unternehmen der Vertragspartei" im 
Artikel 8.1 genügen (2) – also nach kanadischem Recht etabliert sein 
und eine „wesentliche Geschäftstätigkeit“ in Kanada unterhalten. 
Monsanto Canada oder Cargill Canada sind damit ganz klar erfasst. Der 
Hinweis der Vertretung auf die Ausnahme von „Zweigniederlassungen“ ist 
ein Ablenkungsmanöver, da diese Ableger von Unternehmen keine 
juristische Persönlichkeit sind. Die EU-Kommission führt die 
Öffentlichkeit in die Irre, wenn sie nur den ersten Teil der 
Bestimmungen zitiert und den Rest verschweigt“, kritisiert Alexandra 
Stricker von Attac Österreich.

Auch die Behauptung, dass mit CETA „Profite von Investoren nicht 
geschützt“ seien, ist grob irreführend. Hierzu erklärt Strickner: „Die 
Kommission zitiert eine völlige Nebensächlichkeit und verschweigt das 
Hauptproblem: In CETA werden ausländischen Investoren - etwa in den 
Artikeln 8.10. und 8.12. - weitreichende Schutzstandards wie „gerechte 
und billige Behandlung“ und der Schutz vor „indirekter Enteignung“ 
zugestanden. Diese ermöglichen Klagen gegen Gesetze und staatliche 
Maßnahmen, welche aus der Sicht des Konzerns seine Investitionen und 
Gewinnerwartungen schmälern. Konzerne können damit sehr wohl auch eine 
Entschädigung für entgangene Gewinne einklagen (3) – so wie dies in 
der Vergangenheit auch schon oft der Fall war.“

Auch die Formulierungen zum Schutz der staatlichen 
Regulierungsfreiheit verhindern keinesfalls horrende 
Schadenersatzurteile. SchiedsrichterInnen können sich stets darauf 
berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Entschädigungen, 
aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Zudem werden Klagerechte 
von Investoren als Drohung eingesetzt, um neue Regulierungen im 
öffentlichen Interesse zu bekämpfen.

Strickner: „Die Kommission wirbt mittlerweile mit allen Tricks für das 
Deregulierungsabkommen CETA. Je genauer man den Vertrag analysiert, 
desto deutlicher wird: CETA würde Konzernen unglaubliche Sonderrechte 
zugestehen, die unsere Demokratie aushebeln.“

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(1) Siehe: http://bit.ly/2clmgoj

(2) Art. 8.1. "Für die Zwecke dieser Begriffsbestimmung bezeichnet der 
Ausdruck Unternehmen einer Vertragspartei
a) ein nach dem Recht dieser Vertragspartei gegründetes oder 
organisiertes Unternehmen, das im Gebiet dieser Vertragspartei 
wesentliche Geschäftstätigkeiten unterhält,"

(3) Art 8.12, Enteignung, Absatz 2 : „Die Höhe der Entschädigung nach 
Abs 1 muss dem Marktwert entsprechen, den die Investition unmittelbar 
vor dem Bekanntwerden der Enteignung hat. Zu den Bewertungskriterien 
gehören der Fortführungswert (Vor der „Enteignung!), der Wert der 
Vermögensgegenstände sowie andere zur Bestimmung des Marktwerts 
geeignete Kriterien.“

http://www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/09/14/ceta-kommission-fuehrt-oeffentlichkeit-bei-klagerechten-in-die-irre.html


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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
Center for Encounter and active Non-Violence
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fon: +43 6132 24590, Informationen/ informations,
Impressum in: http://www.begegnungszentrum.at
Spenden-Konto Nr. 0600-970305 (Blz. 20314) Sparkasse Salzkammergut,
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