[E-rundbrief] Info 1555 - attac.at: CETA und TTIP-Enquete, 14.9.2016, Wien
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Do Sep 15 21:13:40 CEST 2016
E-Rundbrief - Info 1555 - ttip-stoppen.at: Demonstrationen und
Kundgebungen "Gemeinsam stoppen wir CETA und TTIP!" am 17.9.2016,
attac (A): Kritik zur parlamentarischen Enquete über CETA und TTIP am
14.9.2016 in Wien.
Bad Ischl, 15.9.2016
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Demonstrationen und Kundgebungen "Gemeinsam stoppen wir CETA und
TTIP!" am Samstag, 17.9.2016 in:
Wien um 14 Uhr am Karlsplatz
Salzburg um 14 Uhr am Hauptbahnhof
Linz um 10 Uhr beim Landhaus
Graz ab 10 Uhr gibt es drei Kundgebungen am Europaplatz, am
Jakominiplatz und am Südtirolerplatz oder Mariahilferplatz
Innsbruck von 10 Uhr bis 14 Uhr gibt es eine Kundgebung bei der
Annasäule in der Maria-Theresien-Straße
http://www.ttip-stoppen.at/
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14.09.2016, Enquete: CETA und TTIP beschränken parlamentarische
Souveränität
Abkommen sind weiter Schritt zur Schwächung der Demokratie
Anlässlich der heutigen parlamentarischen Enquete zu TTIP und CETA
bekräftigt das globalisierungskritische Netzwerk Attac seine Ablehnung
gegenüber beiden Abkommen. „CETA und TTIP stellen die Rechte von
Konzernen über das Wohl der Menschen. Sie beschneiden die
parlamentarische Souveränität und schwächen die Demokratie“, erklärt
Alexandra Strickner von Attac Österreich.
Zwtl.: Klagerechte: Protektionismus für Konzernprofite
Mit den Klagerechten in TTIP und CETA bekommt ein Prozent Großkonzerne
Sonderrechte, die sonst niemand in der Gesellschaft hat – weder die
BürgerInnen noch inländische Betriebe. Ihr einziger Zweck ist es,
Konzernen die Möglichkeit zu geben, sich gegen demokratische
Regulierungen wie Umwelt- oder Gesundheitsgesetze abzuschotten. Die
Klagerechte sind nichts anderes als Protektionismus für
Konzernprofite. Sie räumen Konzernen Eigentumsrechte ein, die weit
über das hinausgehen, was in nationalen Verfassungen oder im
Europarecht vorgesehen ist“, erklärt Strickner.
Zwtl.: „CETA Ausschuss“ – weitgehende Machtbefugnisse ohne klare Rolle
der Parlamente
TTIP und CETA würde eine Reihe weiterer Institutionen und Prozesse
schaffen, die Regulierungshoheit der Parlamente und damit die
Demokratie schwächen. Der „Gemeinsame CETA Ausschuss“ etwa - bestehend
aus VertreterInnen der EU und Kanadas - ist nicht nur für die
Umsetzung des Abkommens verantwortlich. Er kann auch Tatbestände des
Investitionskapitels erweitern, Ausschüsse ein- und absetzen und deren
Aufgabenbereich definieren sowie die meisten Annexe und Protokolle des
Abkommens ändern - ohne dabei das EU-Parlament oder nationaler
Parlamente einbinden zu müssen (1).
Darüber hinaus schreibt CETA Liberalisierungen unter dem Deckmantel
der Handelspolitik fest (2). Stellt sich eine Liberalisierung als
gesellschaftlich problematisch heraus, kann diese nicht mehr
zurückgenommen werden. Ausländische Investoren hätten mit den
Klagerechten ein Instrument zur Hand dagegen vorzugehen. Dies schränkt
den politischen Handlungsspielraum heutiger und zukünftiger
Regierungen und Parlamente massiv ein.
Zwtl.: Attac: „Diskutieren Sie mit uns eine zukunftsorientierte
Handelspolitik“
Attac setzt sich – so wie viele andere Organisationen der Plattform
TTIP-Stoppen - für eine solidarische und gerechte Handelspolitik ein.
„Unser alternatives Handelsmandat liegt seit mehreren Jahren auf dem
Tisch (3). Es stellt Menschen, Natur und die Demokratie in den
Mittelpunkt. Wir fordern die österreichische Regierung auf, Nein zu
CETA zu sagen, die TTIP Verhandlungen zu stoppen und mit uns über eine
zukunftsorientierte Handelspolitik zu diskutieren“, erklärt Strickner.
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(1) Siehe dazu etwa Art. 8.10. Nr.3 i.V.m. oder Art. 30.2. Absatz 2
(2) Dies geschieht über verschiedene Formulierungen und Mechanismen
(wie das Verbot nichtkonformer Maßnahmen) und Erläuterungen zu Annex 1
des Vertrages
(3) Download unter: http://bit.ly/2c9SXne
http://www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/09/14/enquete-ceta-und-ttip-beschraenken-parlamentarische-souveraenitaet.html
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14.09.2016, CETA: Kommission führt Öffentlichkeit bei Klagerechten in
die Irre
Attac: Völlige Unkenntnis über Inhalte des Vertrages oder bewusste Lüge?
Mit scharfer Kritik reagiert das globalisierungskritische Netzwerk
Attac auf die gestrige Aussendung der EU-Kommission in Österreich. So
hatte die Vertretung der Kommission unter anderem behauptet, dass mit
CETA „nicht-kanadische Unternehmen nicht in den Genuss des
Investitionsschutzes kommen“ und es somit „keine Hintertür für
US-Konzerne“ gäbe sowie dass „Profite von Investoren“ durch die
Klagerechte nicht geschützt wären (1). (Anm.: EU-Handelskommissarin
Malmström hat diese Behauptungen am 14.9. bei ihrem Besuch im
österreichischen Parlament wiederholt.)
„CETA legt eindeutig fest, dass zehntausende Tochterunternehmen von
US-Konzernen die Klagerechte nutzen können. Sie müssen dafür nur der
entsprechenden Definition eines "Unternehmen der Vertragspartei" im
Artikel 8.1 genügen (2) – also nach kanadischem Recht etabliert sein
und eine „wesentliche Geschäftstätigkeit“ in Kanada unterhalten.
Monsanto Canada oder Cargill Canada sind damit ganz klar erfasst. Der
Hinweis der Vertretung auf die Ausnahme von „Zweigniederlassungen“ ist
ein Ablenkungsmanöver, da diese Ableger von Unternehmen keine
juristische Persönlichkeit sind. Die EU-Kommission führt die
Öffentlichkeit in die Irre, wenn sie nur den ersten Teil der
Bestimmungen zitiert und den Rest verschweigt“, kritisiert Alexandra
Stricker von Attac Österreich.
Auch die Behauptung, dass mit CETA „Profite von Investoren nicht
geschützt“ seien, ist grob irreführend. Hierzu erklärt Strickner: „Die
Kommission zitiert eine völlige Nebensächlichkeit und verschweigt das
Hauptproblem: In CETA werden ausländischen Investoren - etwa in den
Artikeln 8.10. und 8.12. - weitreichende Schutzstandards wie „gerechte
und billige Behandlung“ und der Schutz vor „indirekter Enteignung“
zugestanden. Diese ermöglichen Klagen gegen Gesetze und staatliche
Maßnahmen, welche aus der Sicht des Konzerns seine Investitionen und
Gewinnerwartungen schmälern. Konzerne können damit sehr wohl auch eine
Entschädigung für entgangene Gewinne einklagen (3) – so wie dies in
der Vergangenheit auch schon oft der Fall war.“
Auch die Formulierungen zum Schutz der staatlichen
Regulierungsfreiheit verhindern keinesfalls horrende
Schadenersatzurteile. SchiedsrichterInnen können sich stets darauf
berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Entschädigungen,
aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Zudem werden Klagerechte
von Investoren als Drohung eingesetzt, um neue Regulierungen im
öffentlichen Interesse zu bekämpfen.
Strickner: „Die Kommission wirbt mittlerweile mit allen Tricks für das
Deregulierungsabkommen CETA. Je genauer man den Vertrag analysiert,
desto deutlicher wird: CETA würde Konzernen unglaubliche Sonderrechte
zugestehen, die unsere Demokratie aushebeln.“
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(1) Siehe: http://bit.ly/2clmgoj
(2) Art. 8.1. "Für die Zwecke dieser Begriffsbestimmung bezeichnet der
Ausdruck Unternehmen einer Vertragspartei
a) ein nach dem Recht dieser Vertragspartei gegründetes oder
organisiertes Unternehmen, das im Gebiet dieser Vertragspartei
wesentliche Geschäftstätigkeiten unterhält,"
(3) Art 8.12, Enteignung, Absatz 2 : „Die Höhe der Entschädigung nach
Abs 1 muss dem Marktwert entsprechen, den die Investition unmittelbar
vor dem Bekanntwerden der Enteignung hat. Zu den Bewertungskriterien
gehören der Fortführungswert (Vor der „Enteignung!), der Wert der
Vermögensgegenstände sowie andere zur Bestimmung des Marktwerts
geeignete Kriterien.“
http://www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/09/14/ceta-kommission-fuehrt-oeffentlichkeit-bei-klagerechten-in-die-irre.html
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
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