[E-rundbrief] Info 1412 - Petition Stop Torture!
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Sa Feb 21 17:28:33 CET 2015
E-Rundbrief - Info 1412 - Hans von Sponeck (D): Zur Folter nicht
länger schweigen! Petition Stop Torture! Accountability: YES –
Impunity: NO.
Bad Ischl, 21.2.2015
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Petition Stop Torture! Accountability: YES – Impunity: NO bitte
unterschreiben und weiter verbreiten! Danke ck
https://www.change.org/p/us-government-stop-torture-accountability-yes-impunity-no
http://www.sopos.org/aufsaetze/54d12474e02fa/1.phtml
Erschienen in Ossietzky 3/2015
Zur Folter nicht länger schweigen!
Hans von Sponeck
In der arabischen Welt kennt man ihn und nennt ihn bei seinem Namen:
Satar Jabar. Im Westen weiß man von ihm als dem gesichtslosen,
namenlosen Mann in der schwarzen Kutte. Das Bild des gefolterten
Irakers im Gefängnis von Abu Ghraib ging um die Welt und erschütterte
die Menschen.
Was in den US-Gefängnissen von Bagram in Afghanistan, von Abu Ghraib
und Camp Cropper im Irak an Frevelhaftem geschah, wurde immer wieder
als dienstwidriges Verhalten Einzelner dargestellt. Einfache Soldaten
wie Charles Graner und Lynnie England, deren Bilder in den Fotoalben
der Brutalität verewigt sind, wurden für ihre Verbrechen in Abu Ghraib
zu geringen Gefängnisstrafen verurteilt und nach wenigen Jahren in die
Freiheit entlassen. Geplante, systematische und kontinuierlich
durchgeführte Folteraktionen, so behaupteten offizielle
US-amerikanische Stellen, habe es nicht gegeben.
Ähnlich wurde die Öffentlichkeit in Europa beschwichtigt, als die CIA
mit sogenannten Renditions- oder Auslieferungsflügen
terrorverdächtigte Personen entführte, um sie in Geheimgefängnissen in
Libyen, Syrien, Polen, Rumänien und anderen Ländern zu interrogieren
und zu foltern. »Wir billigen Folter nicht. Die USA achten
internationale Verpflichtungen und Völkerrechte«, erklärte
US-Außenministerin Condoleezza Rice in Berlin im Dezember 2005.
Bundeskanzlerin Merkel begrüßte diese Versicherung.
Wie unwahr die Aussagen waren, hatte schon lange zuvor der im Jahr
2003 in Skopje (Makedonien) illegal verhaftete Deutsche Khalid
al-Masri bezeugt. Die CIA hatte ihn nach Bagram (Afghanistan) geflogen
und ihn dort gefoltert.
Die 2006/07 vorgenommenen Untersuchungen des ehemaligen Abgeordneten
im Europarat, Dick Marty, wie auch die des UN-Sonderberichterstatters
für Folter, Manfred Nowak, im Jahre 2005 und die Recherchen des
Europaparlaments 2006 über CIA-Geheimgefängnisse in Europa, Asien und
dem Nahen wie Mittleren Osten haben ein düsteres Bild der Mißachtung
geltenden Rechts und der Verletzung ethisch-moralischer Grundwerte
ergeben.
Mit wenigen Ausnahmen hat die offizielle Welt dazu geschwiegen. Tun
Mahathir bin Mohamed, Premierminister von Malaysia (1981–2003),
ernannte im Jahr 2005 eine Kriegsverbrecherkommission, die unter
anderem Folterverbrechen untersuchen sollte. Der Ire Denis Halliday,
mein Vorgänger in Bagdad als Koordinator für das humanitäre Programm
der UNO im Irak, und ich sind Mitglieder dieser Kommission. In den
Jahren 2011/12 haben wir in Kuala Lumpur Zeitzeugen und Folteropfer,
die in den Gefängnissen von Bagram, Abu Ghraib und Guantanamo
inhaftiert gewesen waren, eingehend befragt. Dazu gehörte auch Satar
Jabar, der gefolterte Mann in der Kutte. Wir wissen aus erster Hand,
welchen Foltermethoden die Gefangenen ausgesetzt waren.
In zwei Bänden, die im Jahr 2012 erstellt wurden, hat der ehemalige
Premierminister Mahathir das Beweismaterial an den Internationalen
Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag gesandt. Das Büro des ICC-Anklägers
in Den Haag reagierte fünf Monate später, im Dezember 2012, mit einem
Standardbrief: Der Gerichtshof halte sich in diesem Fall für »nicht
zuständig«. Im Juni 2014 überreichten Halliday und ich anläßlich einer
Irak-Anhörung im englischen Parlament dasselbe Beweismaterial auch im
House of Lords. Eine Reaktion hat es bisher nicht gegeben.
Zusammenfassend muß gesagt werden, daß sowohl nationale als auch
multi-nationale Einrichtungen offensichtlich bisher nicht bereit
gewesen sind, eine Anklage gegen die Macht USA zu erheben. Obwohl die
Vereinigten Staaten kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshof
sind, wäre eine Anklage beim ICC durchaus möglich.
Am 9. Dezember 2014 veröffentlichte der US-Senat eine auf 525 Seiten
reduzierte Zusammenfassung seines Berichts über die CIA-Folter. Diese
Publikation, die seit Mitte Januar auch in deutscher Sprache vorliegt,
herausgegeben von dem früheren Bundesrichter und
Bundestagsabgeordneten Wolfgang Nešković, verdient stärkste Beachtung.
Der Senat war nur noch bis Ende 2014 von einer Majorität der
Demokratischen Partei besetzt. Die inzwischen eingetretene Mehrheit
der Republikanischen Partei hätte eine vergleichbare Veröffentlichung
der Verbrechen der Regierung Bush ohne Zweifel zu verhindern versucht.
Doch hier wird nun offiziell eingestanden und bekannt gemacht, daß die
USA durch die grausame, demütigende und inhumane Behandlung von
Gefangenen die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen und die
Genfer Konvention III sowie anderes internationales und nationales
Recht erheblich verletzt haben.
Der nächste Schritt müßte nun sein, daß die US-amerikanische Justiz
die Verantwortlichen für diese Verbrechen zur Rechenschaft zieht.
Bisher ist das nicht geschehen. Präsident Obama versichert, er werde
alles tun, »damit so etwas nie wieder geschieht« und solche »Techniken
der Vergangenheit angehören«. Er weigert sich aber, zu dem Thema
»Rechenschaftspflicht« Stellung zu nehmen. Ähnliches Schweigen kommt
aus dem US-Kongreß.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Prinz Zeid Raad al-Hussein,
weist darauf hin, daß es »völkerrechtlich sonnenklar« sei, daß die
Vereinigten Staaten, die die UN-Konvention gegen Folter von 1994
ratifiziert haben, jetzt die Pflicht haben, Rechenschaft zu
gewährleisten. Trotzdem ist davon auszugehen, daß die US-Justiz keine
Schritte gegen die Verantwortlichen unternehmen wird.
Mein Vorgänger in Bagdad, Denis Halliday, und ich fordern daher, daß
sich nun der Internationale Strafgerichtshof darauf vorbereitet, die
Verantwortung dafür zu übernehmen, daß die Folter nicht straffrei
bleibt. An verläßlichem Beweismaterial wird es nicht fehlen. Eine
entsprechende von uns initiierte Petition »Rechenschaftspflicht: Ja,
Straffreiheit: Nein« ist gegenwärtig in 15 Sprachen im Umlauf und
findet weltweit Zustimmung. Unterstützt wird damit auch der Hinweis
des UN-Sonderberichterstatters für Terrorismusbekämpfung und
Menschenrechte, Ben Emmerson QC, daß »Folter ein Verbrechen darstellt,
das der universellen Gerichtsbarkeit untersteht«.
Überall sind Bürger besorgt, daß Untätigkeit und Doppelmoral unserer
Regierungen den Frieden und die Sicherheit der Menschen gefährden.
Europa darf nicht länger schweigen!
Hans-Christof von Sponeck, Beigeordneter UN-Generalsekretär a.D.
Erschienen in Ossietzky 3/2015
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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