[E-rundbrief] Info 1412 - Petition Stop Torture!

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Sa Feb 21 17:28:33 CET 2015


E-Rundbrief - Info 1412 - Hans von Sponeck (D): Zur Folter nicht 
länger schweigen! Petition Stop Torture! Accountability: YES – 
Impunity: NO.

Bad Ischl, 21.2.2015

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Petition Stop Torture! Accountability: YES – Impunity: NO bitte 
unterschreiben und weiter verbreiten! Danke ck

https://www.change.org/p/us-government-stop-torture-accountability-yes-impunity-no


http://www.sopos.org/aufsaetze/54d12474e02fa/1.phtml

Erschienen in Ossietzky 3/2015

Zur Folter nicht länger schweigen!

Hans von Sponeck

In der arabischen Welt kennt man ihn und nennt ihn bei seinem Namen: 
Satar Jabar. Im Westen weiß man von ihm als dem gesichtslosen, 
namenlosen Mann in der schwarzen Kutte. Das Bild des gefolterten 
Irakers im Gefängnis von Abu Ghraib ging um die Welt und erschütterte 
die Menschen.

Was in den US-Gefängnissen von Bagram in Afghanistan, von Abu Ghraib 
und Camp Cropper im Irak an Frevelhaftem geschah, wurde immer wieder 
als dienstwidriges Verhalten Einzelner dargestellt. Einfache Soldaten 
wie Charles Graner und Lynnie England, deren Bilder in den Fotoalben 
der Brutalität verewigt sind, wurden für ihre Verbrechen in Abu Ghraib 
zu geringen Gefängnisstrafen verurteilt und nach wenigen Jahren in die 
Freiheit entlassen. Geplante, systematische und kontinuierlich 
durchgeführte Folteraktionen, so behaupteten offizielle 
US-amerikanische Stellen, habe es nicht gegeben.

Ähnlich wurde die Öffentlichkeit in Europa beschwichtigt, als die CIA 
mit sogenannten Renditions- oder Auslieferungsflügen 
terrorverdächtigte Personen entführte, um sie in Geheimgefängnissen in 
Libyen, Syrien, Polen, Rumänien und anderen Ländern zu interrogieren 
und zu foltern. »Wir billigen Folter nicht. Die USA achten 
internationale Verpflichtungen und Völkerrechte«, erklärte 
US-Außenministerin Condoleezza Rice in Berlin im Dezember 2005. 
Bundeskanzlerin Merkel begrüßte diese Versicherung.

Wie unwahr die Aussagen waren, hatte schon lange zuvor der im Jahr 
2003 in Skopje (Makedonien) illegal verhaftete Deutsche Khalid 
al-Masri bezeugt. Die CIA hatte ihn nach Bagram (Afghanistan) geflogen 
und ihn dort gefoltert.

Die 2006/07 vorgenommenen Untersuchungen des ehemaligen Abgeordneten 
im Europarat, Dick Marty, wie auch die des UN-Sonderberichterstatters 
für Folter, Manfred Nowak, im Jahre 2005 und die Recherchen des 
Europaparlaments 2006 über CIA-Geheimgefängnisse in Europa, Asien und 
dem Nahen wie Mittleren Osten haben ein düsteres Bild der Mißachtung 
geltenden Rechts und der Verletzung ethisch-moralischer Grundwerte 
ergeben.

Mit wenigen Ausnahmen hat die offizielle Welt dazu geschwiegen. Tun 
Mahathir bin Mohamed, Premierminister von Malaysia (1981–2003), 
ernannte im Jahr 2005 eine Kriegsverbrecherkommission, die unter 
anderem Folterverbrechen untersuchen sollte. Der Ire Denis Halliday, 
mein Vorgänger in Bagdad als Koordinator für das humanitäre Programm 
der UNO im Irak, und ich sind Mitglieder dieser Kommission. In den 
Jahren 2011/12 haben wir in Kuala Lumpur Zeitzeugen und Folteropfer, 
die in den Gefängnissen von Bagram, Abu Ghraib und Guantanamo 
inhaftiert gewesen waren, eingehend befragt. Dazu gehörte auch Satar 
Jabar, der gefolterte Mann in der Kutte. Wir wissen aus erster Hand, 
welchen Foltermethoden die Gefangenen ausgesetzt waren.

In zwei Bänden, die im Jahr 2012 erstellt wurden, hat der ehemalige 
Premierminister Mahathir das Beweismaterial an den Internationalen 
Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag gesandt. Das Büro des ICC-Anklägers 
in Den Haag reagierte fünf Monate später, im Dezember 2012, mit einem 
Standardbrief: Der Gerichtshof halte sich in diesem Fall für »nicht 
zuständig«. Im Juni 2014 überreichten Halliday und ich anläßlich einer 
Irak-Anhörung im englischen Parlament dasselbe Beweismaterial auch im 
House of Lords. Eine Reaktion hat es bisher nicht gegeben.

Zusammenfassend muß gesagt werden, daß sowohl nationale als auch 
multi-nationale Einrichtungen offensichtlich bisher nicht bereit 
gewesen sind, eine Anklage gegen die Macht USA zu erheben. Obwohl die 
Vereinigten Staaten kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshof 
sind, wäre eine Anklage beim ICC durchaus möglich.

Am 9. Dezember 2014 veröffentlichte der US-Senat eine auf 525 Seiten 
reduzierte Zusammenfassung seines Berichts über die CIA-Folter. Diese 
Publikation, die seit Mitte Januar auch in deutscher Sprache vorliegt, 
herausgegeben von dem früheren Bundesrichter und 
Bundestagsabgeordneten Wolfgang Nešković, verdient stärkste Beachtung. 
Der Senat war nur noch bis Ende 2014 von einer Majorität der 
Demokratischen Partei besetzt. Die inzwischen eingetretene Mehrheit 
der Republikanischen Partei hätte eine vergleichbare Veröffentlichung 
der Verbrechen der Regierung Bush ohne Zweifel zu verhindern versucht. 
Doch hier wird nun offiziell eingestanden und bekannt gemacht, daß die 
USA durch die grausame, demütigende und inhumane Behandlung von 
Gefangenen die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen und die 
Genfer Konvention III sowie anderes internationales und nationales 
Recht erheblich verletzt haben.

Der nächste Schritt müßte nun sein, daß die US-amerikanische Justiz 
die Verantwortlichen für diese Verbrechen zur Rechenschaft zieht. 
Bisher ist das nicht geschehen. Präsident Obama versichert, er werde 
alles tun, »damit so etwas nie wieder geschieht« und solche »Techniken 
der Vergangenheit angehören«. Er weigert sich aber, zu dem Thema 
»Rechenschaftspflicht« Stellung zu nehmen. Ähnliches Schweigen kommt 
aus dem US-Kongreß.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Prinz Zeid Raad al-Hussein, 
weist darauf hin, daß es »völkerrechtlich sonnenklar« sei, daß die 
Vereinigten Staaten, die die UN-Konvention gegen Folter von 1994 
ratifiziert haben, jetzt die Pflicht haben, Rechenschaft zu 
gewährleisten. Trotzdem ist davon auszugehen, daß die US-Justiz keine 
Schritte gegen die Verantwortlichen unternehmen wird.

Mein Vorgänger in Bagdad, Denis Halliday, und ich fordern daher, daß 
sich nun der Internationale Strafgerichtshof darauf vorbereitet, die 
Verantwortung dafür zu übernehmen, daß die Folter nicht straffrei 
bleibt. An verläßlichem Beweismaterial wird es nicht fehlen. Eine 
entsprechende von uns initiierte Petition »Rechenschaftspflicht: Ja, 
Straffreiheit: Nein« ist gegenwärtig in 15 Sprachen im Umlauf und 
findet weltweit Zustimmung. Unterstützt wird damit auch der Hinweis 
des UN-Sonderberichterstatters für Terrorismusbekämpfung und 
Menschenrechte, Ben Emmerson QC, daß »Folter ein Verbrechen darstellt, 
das der universellen Gerichtsbarkeit untersteht«.

Überall sind Bürger besorgt, daß Untätigkeit und Doppelmoral unserer 
Regierungen den Frieden und die Sicherheit der Menschen gefährden. 
Europa darf nicht länger schweigen!

Hans-Christof von Sponeck, Beigeordneter UN-Generalsekretär a.D.

Erschienen in Ossietzky 3/2015


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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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