[E-rundbrief] Info 1292 - Atomwaffen aus Büchel (D) abziehen!
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
So Jan 19 16:57:50 CET 2014
E-Rundbrief - Info 1292 - Bundesausschuss Friedensratschlag (D): Den
Wahnsinn beenden! Atomwaffen aus Büchel abziehen. Beendigung der
völkerrechtswidrigen "nuklearen Teilhabe".
Bad Ischl, 19.1.2013
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Den Wahnsinn beenden!
Atomwaffen aus Büchel abziehen
Beendigung der völkerrechtswidrigen "nuklearen Teilhabe"
Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag (Deutschland)
Kassel, 17. Januar 2014 - Zum Absturz einer Tornados-Maschine der
Bundeswehr in der Nähe von Büchel erklärte der Sprecher des
Bundesausschusses Friedensratschlag:
Die Tornado-Piloten des Jagdbombergeschwaders 33 auf dem Fliegerhorst
Büchel lernen, wie man Atombomben abwirft. Die in Büchel lagernden
US-Atomwaffen ermöglichen es der Bundesrepublik, sich an der
"nuklearen Teilhabe" der NATO zu beteiligen. Das heißt, im Kriegsfall
können Tornado-Piloten aus Büchel Nuklearwaffen einsetzen, wenn der
US-Präsident diese freigegeben hat. "Das will gelernt und geübt sein",
schrieb Otfried Nassauer in tagesschau.de (10. Juli 2008). "Deshalb
lernen Bundeswehrtechniker, wie man zusammen mit US-Personal
Nuklearwaffen an den Tornadoflugzeugen montiert und Bundeswehrpiloten,
wie man mit solchen Waffen fliegt und wie man sie abwirft. Regelmäßig
überprüfen die US-Streitkräfte mit Nuklearen Sicherheitsinspektionen,
ob in Büchel alle relevanten Vorschriften eingehalten werden."
Warum, so wäre als erstes zu fragen, überprüft niemand, ob die Piloten
der Bundeswehr dazu überhaupt berechtigt sind? Die Rechtslage ist
sogar eindeutig: Es ist deutschen Soldaten verboten
Massenvernichtungswaffen einzusetzen. So heißt es in einer Neufassung
der "Druckschrift Einsatz Nr. 03 - Humanitäres Völkerrecht in
bewaffneten Konflikten" - einer Taschenkarte für Soldaten der
Bundeswehr aus dem Juni 2008 - auf Seite fünf klipp und klar:
"Insbesondere der Einsatz folgender Kampfmittel ist deutschen Soldaten
bzw. Soldatinnen in bewaffneten Konflikten verboten:
Antipersonenminen, atomare Waffen, biologische Waffen und chemische
Waffen".
Diese Anweisung entspricht auch den von Deutschland ratifizierten
völkerrechtlichen Verträgen. Entgegen dieser unmissverständlichen
Rechtslage übt die deutsche Luftwaffe für den Atomkrieg. Es ist
höchste Zeit, diesen permanenten Völkerrechtsbruch zu beenden und aus
der "nuklearen Teilhabe" auszusteigen.
Noch eine andere Frage stellt sich: Führen die Tornado-Kampfjets
übungshalber manchmal nicht auch Atomwaffen mit sich? Wie gefährlich
lebt es sich im Radius der Übungsflüge? Es wäre nicht das erste Mal,
dass Unfälle mit Atomwaffen passieren. Ein paar Beispiele:
Laarbruch, 1974
Eine Atombombe vom Typ WE 177 fiel beim Verladen in ein Flugzeug herunter.
Unbekannter Ort, 1977
Motorbrand eines mit Atomwaffen bestückten Hubschraubers vom Typ CH-47
führte zum Absturz. Eingestuft als ein "dumpfes Schwert"-Unfall.
Bruggen, 1984
Eine Atombombe vom Typ WE 177 fiel beim Verladen in ein Flugzeug
herunter. Dies verursachte eine zeitweilige Schließung des Stützpunktes.
Aus dem Tornado-Absturz vom 16. Januar 2014 sind aus Sicht der
Friedensbewegung somit drei Schlussfolgerungen zu ziehen:
Deutschland muss endlich die nukleare Teilhabe innerhalb des
NATO-Bündnisses aufkündigen und erklären, sich unter keinen Umständen
an einem atomaren Einsatz zu beteiligen.
Das Jagdbombergeschwaders 33 in Büchel muss unverzüglich
aufgelöst werden.
Die in Büchel lagernden US-Atomwaffen müssen abgezogen werden.
Deutschland muss atomwaffenfrei werden.
Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski
Bei Rückfragen: mobil 0160 97628972
--
Bundesausschuss Friedensratschlag
Germaniastrasse 14
34119 Kassel
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Website: http://www.ag-friedensforschung.de
--
Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit
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