[E-rundbrief] Info 999 - EU - Radioaktivitaets-Grenzwerte Lebensmittel

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
So Apr 3 16:43:21 CEST 2011


E-Rundbrief - Info 999 - ARGE ja zur Umwelt, nein zur Atomenergie (A): 
Unglaublicher Skandal: EU erhöht Radioaktivitäts-Grenzwerte für aus 
der Umgebung Fukushimas importierte (japanische) Lebensmittel; 
foodwatch und Umweltinstitut München (D): Grenzwerte für radioaktive 
Belastung von Lebensmitteln aus Japan erhöht: Bundesregierung 
informiert Öffentlichkeit nicht.

Bad Ischl, 3.4.2011

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Unglaublicher Skandal: EU erhöht Radioaktivitäts-Grenzwerte für aus 
der Umgebung Fukushimas importierte japanische Lebensmittel

Nach dem GAU von Tschernobyl wurden EU-Verordnungen erlassen, die für 
Notfälle wie einen atomaren GAU eine erhöhte radioaktive Belastung von 
Lebensmitteln erlauben, um eine Nahrungsmittelknappheit zu vermeiden.

Nach einer Meldung des Umweltinstituts München wurde diese Möglichkeit 
einer Notfallsverordnung nun in einer am 25. März erlassenen 
Schnellverordnung der EU-Kommission dazu mißbraucht, um Import von 
japanischen Nahrungsmitteln auch aus den Präfekturen rund um 
Fuskushima zu ermöglichen, was ein Überschreiten der üblichen 
Radioaktivitäts-Grenzwerte um bis das Zehnfache ermöglicht.

Zitat Umweltinstitut München:

"In ihrer Verordnung vom 25. März 2011 (siehe Seite 2) legte die 
EU-Kommission nun fest, dass Nahrungsmittel auch aus radioaktiv 
belasteten Präfekturen Japans eingeführt werden dürfen. Diese Lebens- 
und Futtermittel müssen dabei nicht die üblichen Grenzwerte einhalten, 
sondern nur noch die Höchstwerte, die für den nuklearen Notstand 
festgelegt wurden. Dieses Vorgehen ist absurd. Denn von einem 
Ernährungsnotstand kann bei einem Lebensmittelimportanteil von 0,05 
Prozent aus Japan wohl kaum die Rede sein. Die EU-Kommission nimmt 
also völlig unnötig eine gesundheitsgefährdende radioaktive Belastung 
ihrer Bevölkerung in Kauf. Statt die Verbraucher zu schützen, werden 
diese bewusst gefährdet."

Zentrale Aussage aus der  EU-Eilverordnung (Artikel 2 Absatz 3)

" falls das Erzeugnis aus den Präfekturen Fukushima, Gunma, Ibaraki, 
Tochigi, Miyagi, Yamagata, Niigata, Nagano, Yama­nashi, Saitama, Tokio 
oder Chiba stammt, weist es keine Gehalte an den Radionukliden 
Iod-131, Caesium-134 und Caesium-137 auf, welche die Höchstwerte 
überschreiten, die in der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates 
vom 22. Dezember 1987, der Verordnung (Euratom) Nr. 944/89 der 
Kommission vom 12. April 1989 und der Verordnung (Euratom) Nr. 770/90 
der Kommission vom 29. März 1990 festgelegt sind. "

Die drei Verordnungen, auf die verwiesen wird, legen eben die erhöhten 
Toleranzwerte für Radioaktivität im Falle eines atomaren Unfalls fest.

Mehr Information: 
http://umweltinstitut.org/radioaktivitat/allgemeines/grenzwerte-nahrungsmittel-864.html

Anbei die gemeinsame Presseerklärung des Umweltinstituts München und 
Foodwatch.

Mit sonnigen Grüßen

Christiane Schmutterer
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ARGE ja zur Umwelt, nein zur Atomenergie
Redaktion Neue Argumente
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1200 Wien
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Gemeinsame Presseerklärung von foodwatch und Umweltinstitut München:

Grenzwerte für radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan erhöht:
Bundesregierung informiert Öffentlichkeit nicht


Berlin/München, 29. März – Die Verbraucherorganisation foodwatch und 
das Umweltinstitut München e.V. haben die Informationspolitik der 
Bundesregierung über die Lebensmittelsicherheit nach der 
Reaktorkatastrophe in Japan kritisiert. Bundesverbraucherministerin 
Ilse Aigner verweist seit Tagen auf „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und 
„spezielle Schutzstandards“ – sie informiert die Öffentlichkeit jedoch 
nicht darüber, dass die EU-weit geltenden Grenzwerte für die 
radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen 
Japans am vergangenen Wochenende deutlich erhöht wurden.

War bisher eine kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und 
Cäsium-137 von maximal 600 Becquerel/Kilogramm zulässig, traten am 
vergangenen Wochenende bis zu 20-fach höhere Obergrenzen von bis zu 
12.500 Becquerel/Kilogramm für bestimmte Produkte aus Japan in Kraft.

Zwar gibt es in Europa derzeit keinen Anlass zur Sorge über 
hochbelastete Produkte aus Japan im Handel – dies rechtfertigt jedoch 
weder die lückenhafte Informationspolitik der Bundesregierung noch die 
Heraufsetzung der Grenzwerte. „Die Ministerin redet nur von 
verstärkten Kontrollen und verschweigt, dass gleichzeitig die 
Sicherheitsstandards für japanische Lebensmittel gesenkt wurden. Frau 
Aigner enthält der Öffentlichkeit wichtige Informationen vor – so 
gewinnt sie sicher nicht das Vertrauen der Bürger“, sagte Thilo Bode, 
Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Es ist absurd, 
in der jetzigen Situation Grenzwerte für japanische Lebensmittel zu 
erhöhen, um sie in die EU einführen zu können“, erklärte Christina 
Hacker, Vorstand im Umweltinstitut München.

Beide Organisationen sprachen sich dafür aus, einen kompletten 
Importstopp zu verhängen. „Unsere Solidarität gehört derzeit den 
Opfern der Katastrophe in Japan und diese Maßnahme wäre bestimmt kein 
großer Schaden für die japanische Wirtschaft “, so Christina Hacker 
vom Umweltinstitut München. Ohnehin seien die Einfuhrmengen für 
Lebensmittel aus Japan nach Europa nur sehr gering.

Für Lebensmittel und Lebensmittelimporte gelten für Cäsium-134 und 
Cäsium-137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für 
Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm 
für andere Nahrungsmittel (EU-Verordnung 733/2008). Mit der 
Eilverordnung 297/2011, in Kraft getreten am 27. März 2011, hat die 
Europäische Kommission diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen 
japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400 
Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm 
für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere 
Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen 
diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also bis zu 12.500 
Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits.

Hintergrund für die Anhebung ist die nach der Tschernobyl-Katastrophe 
im Jahr 1987 erlassene EU-Verordnung 3954/1987. Demnach können im 
Falle eines „nuklearen Notstandes“ die Höchstgrenzen für die zulässige 
radioaktive Belastung von Lebensmitteln angehoben werden, um einer 
Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen. „Diese Regelung jetzt in Kraft zu 
setzen, ist absurd, denn es gibt in Europa keinen nuklearen Notstand 
und erst recht keine Nahrungsmittelknappheit. Importe aus Japan 
spielen für die Versorgungssicherheit der europäischen Bürger 
überhaupt keine Rolle“, sagten Thilo Bode und Christina Hacker.

http://foodwatch.de/kampagnen__themen/radioaktivitaet/lebensmittel_importe/index_ger.html

http://umweltinstitut.org/pressemitteilungen/2011/2011_03_29_2-865.html

Links:
- Bisherige Grenzwerte (EU-Verordnung 733/2008): http://bit.ly/hzdjsP
- EU-Eilverordnung 297/2011: http://bit.ly/hgjgE9
- Neue Grenzwerte (EU-Verordnung 3954/1987): http://bit.ly/g0DsJF
- foodwatch: http://www.foodwatch.de
- Umweltinstitut München: http://www.umweltinstitut.org

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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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