[E-rundbrief] Info 999 - EU - Radioaktivitaets-Grenzwerte Lebensmittel
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
So Apr 3 16:43:21 CEST 2011
E-Rundbrief - Info 999 - ARGE ja zur Umwelt, nein zur Atomenergie (A):
Unglaublicher Skandal: EU erhöht Radioaktivitäts-Grenzwerte für aus
der Umgebung Fukushimas importierte (japanische) Lebensmittel;
foodwatch und Umweltinstitut München (D): Grenzwerte für radioaktive
Belastung von Lebensmitteln aus Japan erhöht: Bundesregierung
informiert Öffentlichkeit nicht.
Bad Ischl, 3.4.2011
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Unglaublicher Skandal: EU erhöht Radioaktivitäts-Grenzwerte für aus
der Umgebung Fukushimas importierte japanische Lebensmittel
Nach dem GAU von Tschernobyl wurden EU-Verordnungen erlassen, die für
Notfälle wie einen atomaren GAU eine erhöhte radioaktive Belastung von
Lebensmitteln erlauben, um eine Nahrungsmittelknappheit zu vermeiden.
Nach einer Meldung des Umweltinstituts München wurde diese Möglichkeit
einer Notfallsverordnung nun in einer am 25. März erlassenen
Schnellverordnung der EU-Kommission dazu mißbraucht, um Import von
japanischen Nahrungsmitteln auch aus den Präfekturen rund um
Fuskushima zu ermöglichen, was ein Überschreiten der üblichen
Radioaktivitäts-Grenzwerte um bis das Zehnfache ermöglicht.
Zitat Umweltinstitut München:
"In ihrer Verordnung vom 25. März 2011 (siehe Seite 2) legte die
EU-Kommission nun fest, dass Nahrungsmittel auch aus radioaktiv
belasteten Präfekturen Japans eingeführt werden dürfen. Diese Lebens-
und Futtermittel müssen dabei nicht die üblichen Grenzwerte einhalten,
sondern nur noch die Höchstwerte, die für den nuklearen Notstand
festgelegt wurden. Dieses Vorgehen ist absurd. Denn von einem
Ernährungsnotstand kann bei einem Lebensmittelimportanteil von 0,05
Prozent aus Japan wohl kaum die Rede sein. Die EU-Kommission nimmt
also völlig unnötig eine gesundheitsgefährdende radioaktive Belastung
ihrer Bevölkerung in Kauf. Statt die Verbraucher zu schützen, werden
diese bewusst gefährdet."
Zentrale Aussage aus der EU-Eilverordnung (Artikel 2 Absatz 3)
" falls das Erzeugnis aus den Präfekturen Fukushima, Gunma, Ibaraki,
Tochigi, Miyagi, Yamagata, Niigata, Nagano, Yamanashi, Saitama, Tokio
oder Chiba stammt, weist es keine Gehalte an den Radionukliden
Iod-131, Caesium-134 und Caesium-137 auf, welche die Höchstwerte
überschreiten, die in der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates
vom 22. Dezember 1987, der Verordnung (Euratom) Nr. 944/89 der
Kommission vom 12. April 1989 und der Verordnung (Euratom) Nr. 770/90
der Kommission vom 29. März 1990 festgelegt sind. "
Die drei Verordnungen, auf die verwiesen wird, legen eben die erhöhten
Toleranzwerte für Radioaktivität im Falle eines atomaren Unfalls fest.
Mehr Information:
http://umweltinstitut.org/radioaktivitat/allgemeines/grenzwerte-nahrungsmittel-864.html
Anbei die gemeinsame Presseerklärung des Umweltinstituts München und
Foodwatch.
Mit sonnigen Grüßen
Christiane Schmutterer
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ARGE ja zur Umwelt, nein zur Atomenergie
Redaktion Neue Argumente
Pasettistr. 89/12
1200 Wien
Tel.+ Fax: +43 (0)1 332 61 06
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arge at arge-ja.at
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Gemeinsame Presseerklärung von foodwatch und Umweltinstitut München:
Grenzwerte für radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan erhöht:
Bundesregierung informiert Öffentlichkeit nicht
Berlin/München, 29. März – Die Verbraucherorganisation foodwatch und
das Umweltinstitut München e.V. haben die Informationspolitik der
Bundesregierung über die Lebensmittelsicherheit nach der
Reaktorkatastrophe in Japan kritisiert. Bundesverbraucherministerin
Ilse Aigner verweist seit Tagen auf „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und
„spezielle Schutzstandards“ – sie informiert die Öffentlichkeit jedoch
nicht darüber, dass die EU-weit geltenden Grenzwerte für die
radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen
Japans am vergangenen Wochenende deutlich erhöht wurden.
War bisher eine kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und
Cäsium-137 von maximal 600 Becquerel/Kilogramm zulässig, traten am
vergangenen Wochenende bis zu 20-fach höhere Obergrenzen von bis zu
12.500 Becquerel/Kilogramm für bestimmte Produkte aus Japan in Kraft.
Zwar gibt es in Europa derzeit keinen Anlass zur Sorge über
hochbelastete Produkte aus Japan im Handel – dies rechtfertigt jedoch
weder die lückenhafte Informationspolitik der Bundesregierung noch die
Heraufsetzung der Grenzwerte. „Die Ministerin redet nur von
verstärkten Kontrollen und verschweigt, dass gleichzeitig die
Sicherheitsstandards für japanische Lebensmittel gesenkt wurden. Frau
Aigner enthält der Öffentlichkeit wichtige Informationen vor – so
gewinnt sie sicher nicht das Vertrauen der Bürger“, sagte Thilo Bode,
Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Es ist absurd,
in der jetzigen Situation Grenzwerte für japanische Lebensmittel zu
erhöhen, um sie in die EU einführen zu können“, erklärte Christina
Hacker, Vorstand im Umweltinstitut München.
Beide Organisationen sprachen sich dafür aus, einen kompletten
Importstopp zu verhängen. „Unsere Solidarität gehört derzeit den
Opfern der Katastrophe in Japan und diese Maßnahme wäre bestimmt kein
großer Schaden für die japanische Wirtschaft “, so Christina Hacker
vom Umweltinstitut München. Ohnehin seien die Einfuhrmengen für
Lebensmittel aus Japan nach Europa nur sehr gering.
Für Lebensmittel und Lebensmittelimporte gelten für Cäsium-134 und
Cäsium-137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für
Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm
für andere Nahrungsmittel (EU-Verordnung 733/2008). Mit der
Eilverordnung 297/2011, in Kraft getreten am 27. März 2011, hat die
Europäische Kommission diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen
japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400
Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm
für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere
Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen
diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also bis zu 12.500
Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits.
Hintergrund für die Anhebung ist die nach der Tschernobyl-Katastrophe
im Jahr 1987 erlassene EU-Verordnung 3954/1987. Demnach können im
Falle eines „nuklearen Notstandes“ die Höchstgrenzen für die zulässige
radioaktive Belastung von Lebensmitteln angehoben werden, um einer
Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen. „Diese Regelung jetzt in Kraft zu
setzen, ist absurd, denn es gibt in Europa keinen nuklearen Notstand
und erst recht keine Nahrungsmittelknappheit. Importe aus Japan
spielen für die Versorgungssicherheit der europäischen Bürger
überhaupt keine Rolle“, sagten Thilo Bode und Christina Hacker.
http://foodwatch.de/kampagnen__themen/radioaktivitaet/lebensmittel_importe/index_ger.html
http://umweltinstitut.org/pressemitteilungen/2011/2011_03_29_2-865.html
Links:
- Bisherige Grenzwerte (EU-Verordnung 733/2008): http://bit.ly/hzdjsP
- EU-Eilverordnung 297/2011: http://bit.ly/hgjgE9
- Neue Grenzwerte (EU-Verordnung 3954/1987): http://bit.ly/g0DsJF
- foodwatch: http://www.foodwatch.de
- Umweltinstitut München: http://www.umweltinstitut.org
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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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