[E-rundbrief] Info 629 - Energie AG-Privatisierung
Matthias Reichl
info at begegnungszentrum.at
Mi Dez 12 17:29:59 CET 2007
E-Rundbrief - Info 629 - Energie AG-Privatisierung in Oberösterreich -
Offener Brief der Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf an die Grünen OÖ
Bad Ischl, 12.12.2007
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Energie AG-Privatisierung
Offener Brief der Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf an die Grünen OÖ
Über 90.000 OberösterreicherInnen haben für die Einleitung einer
BürgerInnenabstimmung über die Privatisierung der Energie AG am
Gemeindeamt unterschrieben. Das sind rd. 9% aller wahlberechtigten
Menschen in Oberösterreich. Damit muss es laut Landesverfasung zur
Abhaltung ein Bürgerinnenbefragung kommen. Die schwarz-grüne
Landesregierung fürchtet offensichtlich dieses Votum der Bevölkerung.
Deshalb will sie nun den Börsegang noch vor der Abstimmung der
Bevölkerung durchpeitschen. Damit wäre die nachfolgende Abstimmung ad
absurdum geführt - ein demokratiepolitischer Skandal und offener Bruch
der Landesverfassung. Die überparteiliche Plattform BürgerInnen gegen
Ausverkauf wendet sich deshalb in folgendem Offenen Brief an die Grünen OÖ.
OFFENER BRIEF
der Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf (www.stoppausverkauf.at)
zum Börsegang der Energie AG
an die Grünen OÖ
Werte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
wir möchten Euch auf diesem Weg nochmals eindringlich dazu auffordern,
den Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer der Energie AG - also der
Bürgerinnen und Bürger unseres Landes - nicht zu missachten.
Insbesondere möchten wir auch an die Zusage Eures Klubobmannes Gottfried
Hirz bei einer Aussprache mit unserer Plattform im September erinnern:
Er betonte, die Grünen würden das BürgerInnenbegehren respektieren und
keinem Börsegang vor der Volksbefragung zustimmen.
Eure jetzige Argumentation zur Einhaltung des Firstenlaufs ist für uns
nicht nachvollziehbar. Bereits beim Beschluss des Landtages am 5. Juli
war bekannt, dass es dieses BürgerInnenbegehren gibt, dass zu dessen
Einleitung sechs Monate zur Verfügung stehen und dass ein Börsegang vor
der ordnungsgemäßen Beendigung der Befragung ein glatter
Verfassungsbruch wäre. Es kann nicht darum gehen "die Fristen bis zur
Volksbefragung so weit als möglich zu verkürzen, wenn die Unterschriften
eingereicht sind" (Landesrat Anschober, OÖ-Nachrichten, 27.11.2007). Ein
Börsegang vor Durchführung der BürgerInnenbefragung würde die
politischen Institutionen nachhaltig diskreditieren. Eine derartige
Justamentaktion - Börsegang um jeden Preis! - könnte auch schweren
wirtschaftlichen Schaden für die Energie AG und damit für alle
Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher heraufbeschwören. Dass am
Börsegang interessierte Banken das Gegenteil behaupten, wird wohl keinen
kritisch Denkenden verwundern. Jetzt muss es darum gehen, die Fristen
voll auszuschöpfen, um die BürgerInnen umfassend zu informieren und
ihnen noch ausreichend Zeit zur Meinungsfindung zu geben.
BürgerInnen sind BürgerInnen, unabhängig davon, ob sie ein rotes,
schwarzes, grünes oder überhaupt kein Parteibuch haben. Die Versuche,
das BürgerInnenbegehren als Parteiveranstaltung der SPÖ zu
diskreditieren, ziehen deshalb nicht. Freilich hat die SPÖ das Begehren
initiiert. Es wäre aber auch den Grünen gut angestanden, die BürgerInnen
bei einer derartig wichtigen Entscheidung über die Daseinsvorsorge im
Land miteinzubeziehen.
Bereits 1987 forderte der damals noch junge grüne Parlamentsklub die
verpflichtende Durchführung von Volksabstimmungen, wenn Volksbegehren
bundesweit mehr als 100.000 UnterzeichnerInnen finden. In der Begründung
zu diesem Antrag heißt es:
"Wichtige politische Auseinandersetzungen der letzten Jahre haben
gezeigt, wie bedeutsam die konkrete Meinungsbildung der Bevölkerung zu
einzelnen Themen für die politische Akzeptanz der zu treffenden
Entscheidungen ist. Je weitreichender die Konsequenzen politischer
Entscheidungen vor allem auch für die Zukunft und für kommende
Generationen sind umso wichtiger ist auch diese Akzeptanz und die
Möglichkeit für viele Menschen, in den Entscheidungsprozess
einzugreifen. Die Weiterentwicklung des Instrumentariums der direkten
Demokratie ist nicht nur aus diesem Grund ein Gebot der Stunde, sondern
auch unverzichtbarer Bestandteil einer Politik der weiteren
Demokratisierung unserer Gesellschaft."
(II-875 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des
Nationalrates, XVII. Gesetzgebungsperiode)
Angesichts dieser Grundsatzposition ist es völlig unverständlich, wenn
heute die klare Willensäußerung von landesweit 90.000 UnterzeichnerInnen
kleingeredet wird und durch einen Börsegang vor der Volksbefragung
faktisch ad absurdum geführt werden soll.
Wir bitten Euch um baldige Antwort!
Mit besten Grüßen
f. d. Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf
Boris Lechthaler
(Siehe auch Info 620)
--
Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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