[E-rundbrief] Info 629 - Energie AG-Privatisierung

Matthias Reichl info at begegnungszentrum.at
Mi Dez 12 17:29:59 CET 2007


E-Rundbrief - Info 629 - Energie AG-Privatisierung in Oberösterreich - 
Offener Brief der Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf an die Grünen OÖ

Bad Ischl, 12.12.2007

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Energie AG-Privatisierung

Offener Brief der Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf an die Grünen OÖ

Über 90.000 OberösterreicherInnen haben für die Einleitung einer 
BürgerInnenabstimmung über die Privatisierung der Energie AG am 
Gemeindeamt unterschrieben. Das sind rd. 9% aller wahlberechtigten 
Menschen in Oberösterreich. Damit muss es laut Landesverfasung zur 
Abhaltung ein Bürgerinnenbefragung kommen. Die schwarz-grüne 
Landesregierung fürchtet offensichtlich dieses Votum der Bevölkerung. 
Deshalb will sie nun den Börsegang noch vor der Abstimmung der 
Bevölkerung durchpeitschen. Damit wäre die nachfolgende Abstimmung ad 
absurdum geführt - ein demokratiepolitischer Skandal und offener Bruch 
der Landesverfassung. Die überparteiliche Plattform BürgerInnen gegen 
Ausverkauf wendet sich deshalb in folgendem Offenen Brief an die Grünen OÖ.

OFFENER BRIEF
der Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf (www.stoppausverkauf.at)
zum Börsegang der Energie AG
an die Grünen OÖ

Werte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

wir möchten Euch auf diesem Weg nochmals eindringlich dazu auffordern, 
den Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer der Energie AG - also der 
Bürgerinnen und Bürger unseres Landes - nicht zu missachten. 
Insbesondere möchten wir auch an die Zusage Eures Klubobmannes Gottfried 
Hirz bei einer Aussprache mit unserer Plattform im September erinnern: 
Er betonte, die Grünen würden das BürgerInnenbegehren respektieren und 
keinem Börsegang vor der Volksbefragung zustimmen.

Eure jetzige Argumentation zur Einhaltung des Firstenlaufs ist für uns 
nicht nachvollziehbar. Bereits beim Beschluss des Landtages am 5. Juli 
war bekannt, dass es dieses BürgerInnenbegehren gibt, dass zu dessen 
Einleitung sechs Monate zur Verfügung stehen und dass ein Börsegang vor 
der ordnungsgemäßen Beendigung der Befragung ein glatter 
Verfassungsbruch wäre. Es kann nicht darum gehen "die Fristen bis zur 
Volksbefragung so weit als möglich zu verkürzen, wenn die Unterschriften 
eingereicht sind" (Landesrat Anschober, OÖ-Nachrichten, 27.11.2007). Ein 
Börsegang vor Durchführung der BürgerInnenbefragung würde die 
politischen Institutionen nachhaltig diskreditieren. Eine derartige 
Justamentaktion - Börsegang um jeden Preis! - könnte auch schweren 
wirtschaftlichen Schaden für die Energie AG und damit für alle 
Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher heraufbeschwören. Dass am 
Börsegang interessierte Banken das Gegenteil behaupten, wird wohl keinen 
kritisch Denkenden verwundern. Jetzt muss es darum gehen, die Fristen 
voll auszuschöpfen, um die BürgerInnen umfassend zu informieren und 
ihnen noch ausreichend Zeit zur Meinungsfindung zu geben.

BürgerInnen sind BürgerInnen, unabhängig davon, ob sie ein rotes, 
schwarzes, grünes oder überhaupt kein Parteibuch haben. Die Versuche, 
das BürgerInnenbegehren als Parteiveranstaltung der SPÖ zu 
diskreditieren, ziehen deshalb nicht. Freilich hat die SPÖ das Begehren 
initiiert. Es wäre aber auch den Grünen gut angestanden, die BürgerInnen 
bei einer derartig wichtigen Entscheidung über die Daseinsvorsorge im 
Land miteinzubeziehen.

Bereits 1987 forderte der damals noch junge grüne Parlamentsklub die 
verpflichtende Durchführung von Volksabstimmungen, wenn Volksbegehren 
bundesweit mehr als 100.000 UnterzeichnerInnen finden. In der Begründung 
zu diesem Antrag heißt es:

"Wichtige politische Auseinandersetzungen der letzten Jahre haben 
gezeigt, wie bedeutsam die konkrete Meinungsbildung der Bevölkerung zu 
einzelnen Themen für die politische Akzeptanz der zu treffenden 
Entscheidungen ist. Je weitreichender die Konsequenzen politischer 
Entscheidungen vor allem auch für die Zukunft und für kommende 
Generationen sind umso wichtiger ist auch diese Akzeptanz und die 
Möglichkeit für viele Menschen, in den Entscheidungsprozess 
einzugreifen. Die Weiterentwicklung des Instrumentariums der direkten 
Demokratie ist nicht nur aus diesem Grund ein Gebot der Stunde, sondern 
auch unverzichtbarer Bestandteil einer Politik der weiteren 
Demokratisierung unserer Gesellschaft."
(II-875 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des 
Nationalrates, XVII. Gesetzgebungsperiode)

Angesichts dieser Grundsatzposition ist es völlig unverständlich, wenn 
heute die klare Willensäußerung von landesweit 90.000 UnterzeichnerInnen 
kleingeredet wird und durch einen Börsegang vor der Volksbefragung 
faktisch ad absurdum geführt werden soll.

Wir bitten Euch um baldige Antwort!

Mit besten Grüßen
f. d. Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf
Boris Lechthaler


(Siehe auch Info 620)

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Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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