[E-rundbrief] Info 247 - RB 117 - Kein Patent auf Leben

Matthias Reichl mareichl at ping.at
Di Jun 7 16:34:04 CEST 2005


E-Rundbrief - Info 247 - Rundbrief Nr. 117 - Kampagne Kein Patent auf Leben 
- in der EU. Antwortbrief des österreichischen Landwirtschaftsministeriums.

Bad Ischl, 7.6.2005

Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit

www.begegnungszentrum.at

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Kein Patent auf Leben - in der EU

Weltweit wehren sich Initiativen in Kampagnen gegen "Patente auf Leben", 
mit denen Regierungen und Bürokratien als Erfüllungsgehilfen von 
transnationalen Konzernen agieren. Über einen Erfolg von Vandana Shiva und 
indischen Basisbewegungen berichteten wir im E-Rundbiref Info 215 und 216 
unter "Kein Patent auf Neebaumöl". Auch die Kampagnen von Pat Mooney und 
seinem kanadischen Team - siehe www.etcgroup.org - konnten einige Erfolge 
verbuchen.

Und in Österreich? 1997 haben 1,2 Mio. Menschen in Österreich das 
Gentechnik-Volksbegehren unterzeichnet. Eine der drei Hauptforderungen 
lautete: Kein Patent auf Leben.

Über 120 Organisationen (kirchliche Organisationen, Bauernverbände, Natur- 
und Umweltschutzgruppen, Globalisierungsgegner und Organisationen aus dem 
Bereich der  Entwicklungszusammenarbeit) haben in einer Plattform an 
verantwortliche Politikerinnen und Politiker einen Appell  gerichtet:

"Der Mensch hat weder den Menschen, noch Tiere, Pflanzen oder deren 
Bestandteile erfunden. Deshalb können sie auch nicht patentiert werden. Die 
Artenvielfalt ist ein Geschenk der Natur und Ergebnis agrarkultureller 
Leistungen vieler Generationen von Bäuerinnen und Bauern. Die Rechte der 
Tier- und Pflanzenzüchter sind ausreichend geschützt. Deshalb verwerfen wir 
alle Versuche, das für technische Erfindungen geltende Patentrecht auf 
Menschen, Tiere, Pflanzen oder deren Bestandteile wie Gene auszuweiten."

Trotz dieses Appells und weiterer Briefe an die Parlamentsabgeordneten 
wurde am 12.5.2005 mit (Regierungs-) Mehrheit die EU-Richtlinie 98/44/EG 
über den "rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" beschlossen. 
Sie ignorierten damit auch die Kritik von Experten, die diesen sieben Jahre 
alten EU-Beschluß als überholt und umweltschädlich halten.  (Siehe 
E-Rundbrief Info 229)

Angesichts eines ähnlich drohenden Beschlusses für die Verbreitung von 
gentechnisch veränderten Organismen bleibt uns auch in diesen Bereichen nur 
unseren gewaltfreien Widerstand fortzusetzen und zu intensivieren.

Matthias Reichl

Die Antwort des österreichischen Landwirtschaftsministerium an eine um die 
Lebensgrundlagen besorgte Bürgerin:

Sehr geehrte Frau T... A...!

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und 
Wasserwirtschaft nimmt Bezug auf Ihr Mail betreffend Biopatente und teilt 
hiezu folgendes mit:

Die nationale Umsetzung der Biopatentrichtlinie wurde am 12.5.2005 im 
Plenum des Nationalrates beschlossen.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und 
Wasserwirtschaft ist bereits im Vorfeld unter anderem für die Interessen 
der Landwirte eingetreten, damit Ihre wirtschaftlichen Grundlagen nicht 
gefährdet werden. Faktum ist, dass die EU-Biopatentrichtlinie auch in 
Österreich in nationales Recht umzusetzen ist.

Obwohl die Zuständigkeit für die Biopatentrichtlinie beim Bundesministerium 
für Verkehr, Innovation und Technologie und hier insbesondere beim 
österreichischen Patentamt liegt, wurden seitens des Lebensministeriums mit 
dem zuständigen Ressort eingehende Verhandlungen geführt. Bei der 
interministeriellen Behandlung wurde unter anderem die Klarstellung 
durchgesetzt, dass  Pflanzen oder Tiere per se nicht patentrechtlich 
geschützt werden dürfen. Die Interessen der Landwirtschaft und Umwelt sind 
bei der Erteilung von Patenten zu wahren und, wenn nötig, müssen in diesem 
Bereich auch Experten z.B. des Umweltbundesamtes bei gezogen werden.

In diesem Sinne wird das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 
Umwelt und Wasserwirtschaft auch weiterhin die Vorgangsweise ausrichten.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Alexandra Schindlecker



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Matthias Reichl

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