[E-rundbrief] Info 247 - RB 117 - Kein Patent auf Leben
Matthias Reichl
mareichl at ping.at
Di Jun 7 16:34:04 CEST 2005
E-Rundbrief - Info 247 - Rundbrief Nr. 117 - Kampagne Kein Patent auf Leben
- in der EU. Antwortbrief des österreichischen Landwirtschaftsministeriums.
Bad Ischl, 7.6.2005
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit
www.begegnungszentrum.at
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Kein Patent auf Leben - in der EU
Weltweit wehren sich Initiativen in Kampagnen gegen "Patente auf Leben",
mit denen Regierungen und Bürokratien als Erfüllungsgehilfen von
transnationalen Konzernen agieren. Über einen Erfolg von Vandana Shiva und
indischen Basisbewegungen berichteten wir im E-Rundbiref Info 215 und 216
unter "Kein Patent auf Neebaumöl". Auch die Kampagnen von Pat Mooney und
seinem kanadischen Team - siehe www.etcgroup.org - konnten einige Erfolge
verbuchen.
Und in Österreich? 1997 haben 1,2 Mio. Menschen in Österreich das
Gentechnik-Volksbegehren unterzeichnet. Eine der drei Hauptforderungen
lautete: Kein Patent auf Leben.
Über 120 Organisationen (kirchliche Organisationen, Bauernverbände, Natur-
und Umweltschutzgruppen, Globalisierungsgegner und Organisationen aus dem
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit) haben in einer Plattform an
verantwortliche Politikerinnen und Politiker einen Appell gerichtet:
"Der Mensch hat weder den Menschen, noch Tiere, Pflanzen oder deren
Bestandteile erfunden. Deshalb können sie auch nicht patentiert werden. Die
Artenvielfalt ist ein Geschenk der Natur und Ergebnis agrarkultureller
Leistungen vieler Generationen von Bäuerinnen und Bauern. Die Rechte der
Tier- und Pflanzenzüchter sind ausreichend geschützt. Deshalb verwerfen wir
alle Versuche, das für technische Erfindungen geltende Patentrecht auf
Menschen, Tiere, Pflanzen oder deren Bestandteile wie Gene auszuweiten."
Trotz dieses Appells und weiterer Briefe an die Parlamentsabgeordneten
wurde am 12.5.2005 mit (Regierungs-) Mehrheit die EU-Richtlinie 98/44/EG
über den "rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" beschlossen.
Sie ignorierten damit auch die Kritik von Experten, die diesen sieben Jahre
alten EU-Beschluß als überholt und umweltschädlich halten. (Siehe
E-Rundbrief Info 229)
Angesichts eines ähnlich drohenden Beschlusses für die Verbreitung von
gentechnisch veränderten Organismen bleibt uns auch in diesen Bereichen nur
unseren gewaltfreien Widerstand fortzusetzen und zu intensivieren.
Matthias Reichl
Die Antwort des österreichischen Landwirtschaftsministerium an eine um die
Lebensgrundlagen besorgte Bürgerin:
Sehr geehrte Frau T... A...!
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft nimmt Bezug auf Ihr Mail betreffend Biopatente und teilt
hiezu folgendes mit:
Die nationale Umsetzung der Biopatentrichtlinie wurde am 12.5.2005 im
Plenum des Nationalrates beschlossen.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft ist bereits im Vorfeld unter anderem für die Interessen
der Landwirte eingetreten, damit Ihre wirtschaftlichen Grundlagen nicht
gefährdet werden. Faktum ist, dass die EU-Biopatentrichtlinie auch in
Österreich in nationales Recht umzusetzen ist.
Obwohl die Zuständigkeit für die Biopatentrichtlinie beim Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie und hier insbesondere beim
österreichischen Patentamt liegt, wurden seitens des Lebensministeriums mit
dem zuständigen Ressort eingehende Verhandlungen geführt. Bei der
interministeriellen Behandlung wurde unter anderem die Klarstellung
durchgesetzt, dass Pflanzen oder Tiere per se nicht patentrechtlich
geschützt werden dürfen. Die Interessen der Landwirtschaft und Umwelt sind
bei der Erteilung von Patenten zu wahren und, wenn nötig, müssen in diesem
Bereich auch Experten z.B. des Umweltbundesamtes bei gezogen werden.
In diesem Sinne wird das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft auch weiterhin die Vorgangsweise ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Alexandra Schindlecker
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Matthias Reichl
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